zum Inhalt

Baby zu Tode geschüttelt: Vater für nicht schuldig befunden

Ein sechs Monate altes Baby wurde brutal misshandelt. Es starb zwei Tage später und es ist unklar, wer es getötet hat.

Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal..aussiedlerbote.de
Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal..aussiedlerbote.de

Baby zu Tode geschüttelt: Vater für nicht schuldig befunden

Der Vater eines sechs Monate alten Babys in Essen wurde am Dienstag wegen Totschlags beim tragischen Tod des Kindes freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, seine Tochter im Februar dieses Jahres brutal geschüttelt zu haben. Das Baby starb, nachdem es mit schweren Hirnschäden ins Krankenhaus gebracht worden war. Nach dem Urteil der Essener Jury konnte der Mörder des 24-jährigen Bulgaren nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Der Angeklagte wurde von seiner Ex-Frau verklagt. Aus Sicht des Richters machte der 22-Jährige jedoch widersprüchliche Angaben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach dem Vorfall fiel der Tatverdächtige zunächst auf die Mutter des Mädchens. Der 22-jährige Mann wurde fast einen Monat lang festgehalten. Sie wurde jedoch freigelassen, nachdem sie ihren Mann erstmals bei einem weiteren Verhör beschuldigt hatte. Der Mann wurde festgenommen.

Der Angeklagte selbst hat die Vorwürfe von Beginn des Prozesses an bestritten. Die Eltern und ihre beiden Kinder befanden sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in ihrer gemeinsamen Wohnung in Essen. Dem Urteil zufolge konnte nicht geklärt werden, ob die Mutter das Kind zu Tode geschüttelt haben könnte. „Das Verbrechen bleibt nach dem Strafgesetzbuch strafbar“, sagte der Richter.

Ganz entging der 24-Jährige der Strafe allerdings nicht. Der Richter verhängte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Verletzung der Fürsorgepflicht. Dem Urteil zufolge sei der dreijährige Bruder des verstorbenen Mädchens stark vernachlässigt worden.

Das Urteil fiel nicht unumstritten aus: Die Staatsanwaltschaft stufte die Tötung des Babys als Totschlag ein, verbunden mit einer Verletzung der Fürsorgepflicht, und forderte eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren.

Quelle: www.dpa.com

Kommentare

Aktuelles