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Autounfall-Prozess: Schadensersatzanspruch bewilligt

Der Prozess rund um den Autoanschlag in Henstedt-Wulzburg 2020 ist in die Sprintphase eingetreten. Am Montag nahmen die Anwälte der Beklagten zu den Behauptungen der Nebenkläger Stellung und stellten einen neuen Beweisantrag.

Im Gerichtssaal steht ein Mikrofon. Foto.aussiedlerbote.de
Im Gerichtssaal steht ein Mikrofon. Foto.aussiedlerbote.de

Landgericht Kiel - Autounfall-Prozess: Schadensersatzanspruch bewilligt

Die Verteidiger der Angeklagten im Prozess um einen Autoanschlag während einer AfD-Veranstaltung in Hengst-Würzburg haben die Schmerzensgeldansprüche von vier Nebenklägerinnen zugelassen. „Mein Mandant bedauert die Verletzung“, sagte Rechtsanwalt Jens Hummel am Montag während der Verhandlung vor dem Landgericht Kiel.

Am 17. Oktober 2020 fuhr der damals 19-jährige Angeklagte mit einem Auto in eine Gruppe von vier Personen. Nach Angaben seines Anwalts wollte er einen Freund schützen, der von Antifa-Demonstranten angegriffen wurde. „Er hatte keine Ahnung, dass er jemanden töten könnte. Er würde eine solche Tat unter keinen Umständen dulden“, sagte Verteidiger Hummel.

Alle vier Nebenkläger seien „Teil einer maskierten Gruppe“ gewesen, die Freunde des Angeklagten angriff. Anwälte bestreiten einen Großteil der physischen und psychischen Schäden, die ihrer Meinung nach durch den Vorfall entstanden seien. Dennoch war sein Mandant bereit, Schmerzensgeld zu zahlen – zweimal 2.000 Euro, einmal 1.000 Euro und 500 Euro.

Rechtsanwalt Hummel hat im Namen der Nebenkläger ein psychologisches Gutachten angefordert. Sein Argument war, dass ihre psychischen Probleme nicht durch den Vorfall verursacht worden seien, sondern Ausdruck einer bereits bestehenden „andauernden Lebenskrise“ seien. Alexander Hofmann, Rechtsanwalt für Kiel und Verteidiger der Nebenkläger, entgegnete, dass diese Erniedrigung und Demütigung der Opfer an vielen Beispielen erkennbar sei. „Dies ist ein weiterer Angriff auf diese Person und wir weigern uns, das hinzunehmen.“

Die Verteidiger der Angeklagten reichten außerdem ein Beweisersuchen ein und forderten Experten auf, die Bedeutung des Begriffs „Ortsbesichtigung“ – der Name der Chat-Gruppe der Angeklagten – zu klären. Hummel sagte, dies sei ein allgemeiner Begriff für Jugendkultur und habe keinen politischen Hintergrund.

Der Verhandlungstermin wird aufgrund neuer Beweisanträge der Verteidigung verlängert. Die Vorsitzende Richterin Maja Brommann sagte, dass das Plädoyer nach derzeitigem Stand am 11. Dezember stattfinden werde und das Urteil eine Woche vor Weihnachten verkündet werden könne.

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Quelle: www.stern.de

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