- Aussetzung des Beschwerdes für die Entziehungsinitiative der A7
Aussetzung der Verhandlungen für vier Klimaaktivisten, die wegen einer Highway-Demonstration angeklagt sind
Die Verfahren gegen vier Klimaschützer, die der Teilnahme an einer Brücken-Aktion auf der A7 im November 2020 beschuldigt werden, wurden vorerst ausgesetzt. Die Aussetzung wurde von einem Vertreter des Landgerichts Flensburg bekanntgegeben. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Als Gründe für die Aussetzung wurden Komplikationen bei der Terminfindung und eine Veränderung der Zusammensetzung der Kammer genannt. Es wurde im Laufe des Verfahrens festgestellt, dass die ursprünglich vereinbarten Termine nicht ausreichten.
Am 5. Januar 2023 sprach das Amtsgericht in Schleswig die drei Frauen und einen Mann der Nötigung schuldig und verhängte gegen jeden eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 20 Euro. Sie legten gegen dieses Urteil Berufung ein, wodurch das laufende Berufungsverfahren entstanden ist.
Laut der Aussage des Amtsgerichts waren die Aktivisten an einer Aktion beteiligt, die am 27. November 2020 gegen 8:15 Uhr stattfand. Drei der Angeklagten ließen sich von der Hüsby-Brücke über die A7 in der Nähe von Schleswig herab, wo sie blieben. Zu diesem Zeitpunkt war die A7 stark verstopft und es galt keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Ihr Ziel war es, auf das zu lenken, was sie als notwendige Verkehrswende ansahen.
Obwohl das Berufungsverfahren läuft, hat sich das Amtsgericht vorerst anderen Fällen im Zusammenhang mit [Verkehr und Telekommunikation] gewidmet, was zu Verzögerungen im Fall der Klimaaktivisten geführt hat. Die Vielfalt der Aufgaben des Gerichts und die Notwendigkeit, andere dringende Angelegenheiten zu priorisieren, haben zu dieser Umorganisation des Terminkalenders beigetragen.