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Ausländische EU-Bürger wählen in diesem Land bei den Europawahlen.

Wo können Bürger eines anderen EU-Landes, die in Hessen wohnen, wählen? Die Organisation der Stimmabgabe ist mitunter schwierig.

Dokumente für die Briefwahl bei den kommenden Europawahlen.
Dokumente für die Briefwahl bei den kommenden Europawahlen.

Politische Angelegenheiten - Ausländische EU-Bürger wählen in diesem Land bei den Europawahlen.

Die Europawahlen stellen Herausforderungen für hessische Gemeinden dar. "Dies ist eine schwierige Wahl hinsichtlich der Wahlgesetzkomplexität, da mehrere Länder beteiligt sind", erklärt Stefan Köster von der Statistik- und Wahldirektion des Frankfurter Stadtamtes, die für die Abstimmung in der Metropole zuständig ist. "Daraus ergibt sich die komplizierteste Frage der Wählbarkeit".

Wo können EU-Bürger in Hessen wählen? "Sie haben die Wahl, in ihrem Herkunftsland oder an ihrem aktuellen Wohnort zu wählen", erklärt Köster. Dies erfordert eine Anmeldung, wenn sie nicht bereits im Wählerverzeichnis sind - ein Schritt, den viele in früheren Europawahlen getan haben. In Frankfurt z.B. verstrich sich der Schreibbrieftermin am 19. Mai. Die Stadt sandte Notifikationen an alle unregistrierten EU-Bürger, die in der Stadt leben.

Registrierte Personen erhalten die "Wählerbenachrichtigung" und zwei Optionen: per Poststimme wählen oder sich einer Wahlstelle begeben. Köster betont jedoch, dass ein Datenaustausch mit den Wahlausschussbehörden des Herkunftslandes erfolgen muss, um das Doppelstimmrecht eines ausländischen EU-Bürgers zu verhindern.

Auch bei den "ausgewanderten Deutschen" - jenen, die einst in Frankfurt lebten, aber später ins Ausland zogen - gilt: "Sie sind nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen, da sie nicht in Hessen registriert sind. Aber sie können sich anmelden und wählen, erklärt Köster. Die Stimmzettel werden per Post zugesandt, und sie können dann die rote Stimmzettel zurückschicken".

Die Europawahlen finden am 9. Juni statt. Nach Angaben des Ausländerzentralamtes waren am 31. März 2024 rund 509.000 EU-Bürger in Hessen registriert. Das Wahlrecht gilt für alle ab 16 Jahren.

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