Nordrhein-westfälische Forstministerin Silke Gorißen (CDU) erinnerte zu Beginn der diesjährigen Pilzsaison an die geltenden Regeln und Vorsichtsmaßnahmen. Wichtigster Grundsatz: Sammeln Sie nur wirklich bekannte Pilze. „Immerhin gelten rund 150 Pilzarten als giftig, davon sind 10 tödlich“, warnte das Ministerium am Freitag in Düsseldorf. Bestimmte Pilzarten, wie zum Beispiel Steinpilze, sind doppelt giftig.
Allerdings gelten von den über 5.000 verschiedenen Großpilzarten in NRW etwa 200 als essbar. Speisepilze wie Pfifferlinge oder Steinpilze dürfen nur in Maßen und nur für den Eigenbedarf gesammelt werden. Wie bei Wildkräutern gilt auch beim Sammeln von Pilzen die sogenannte Straußregel: Bis zu einem Kilogramm darf gesammelt werden. Gorißen stellt klar: „Jedes Sammeln von Pilzen zu kommerziellen Zwecken ist eine Straftat.“
„Zum Schutz sensibler Waldökosysteme dürfen Pilze nur außerhalb von Naturschutzgebieten gesammelt werden“, erklärt Michael Knaup gegenüber dem National Forest Service und Timber Ranger . Das Verlassen der Wege im Naturschutzgebiet ist verboten und Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 1500 Euro geahndet werden. Die frühen Morgen- und Abendstunden sind tabu, da das Spiel in dieser Zeit Ruhe erfordert.