- Auf der Grundlage des Rechts auf Chancengleichheit wurden etwa 4.300 Aufenthaltsgenehmigungen erteilt.
In Hessen, wie im Mai dieses Jahres bekannt wurde, erhielten etwa 4.300 Ausländer einen Aufenthaltserlaubnis nach den Bestimmungen des Aufenthaltschancengesetzes. Davon wurden rund 3.360 Aufenthaltserlaubnisse an langfristig geduldete Ausländer ausgestellt, wie das Ministerium des Innern im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage der Grünen Fraktion im hessischen Landtag mitteilte. Hinzu kommen 130 Ehegatten oder Partner, über 760 ledige minderjährige Kinder sowie fast 40 volljährige ledige Kinder, die zum Zeitpunkt des Einreises noch minderjährig waren. Das Ministerium bezog sich auf Daten des Zentralen Ausländerregisters (Stand 31.05.2024).
Das Aufenthaltschancengesetz trat am 31. Dezember 2022 in Kraft. Es gilt für Personen, die bis zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, erlaubt oder eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hatten. Sie und ihre Familienmitglieder können eine Art Probeaufenthaltserlaubnis für 18 Monate erhalten. Ausgenommen sind Straftäter und Personen, die wiederholt falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben und damit ihre Abschiebung verhindert haben.
Geduldete Personen sind solche, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht ausreisen können, beispielsweise weil sie keine Ausweispapiere haben oder krank sind. Die Duldung ist immer befristet.
Die Mitteilung über die Aufenthaltserlaubnisse erfolgte durch das Ministerium des Innern im Anschluss an eine parlamentarische Anfrage der Grünen Fraktion. Gemäß dem Aufenthaltschancengesetz ist das Ministerium für die Ausstellung von Aufenthaltserlaubnissen an berechtigte Personen zuständig.