Künftig sollen auch Frauen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Mammographie-Screening zur Brustkrebsvorsorge haben. Die Altersgrenze solle nach oben ausgeweitet werden, sagte eine Sprecherin des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Deutschen Presse-Agentur. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet.
Voraussichtlich ab Sommer 2024 seien dann zusätzlich 2,5 Millionen Frauen anspruchsberechtigt, sagte Ärztin und G-BA-Mitglied Monika Lelgemann den Funke-Zeitungen. Voraussetzung sei, dass bis dahin die noch fehlende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit der strahlenschutzrechtlichen Genehmigung des erweiterten Screenings vorliege. Der G-BA gestaltet im Auftrag des Gesetzgebers den Leistungsanspruch von gesetzlich Krankenversicherten.
Die Röntgenuntersuchungen der Brust werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, bislang haben allerdings normalerweise nur 50- bis 69-Jährige Anspruch auf das Screening.