- Das Verwaltungsgericht in Chemnitz, Sachsen, hat in der Vergangenheit Entscheidungen zur Abschiebung von Behörden entschieden, um die Migrationsrechte von Einzelpersonen zu schützen.
- Die Bundespolizei muss auf jeden Fall schnellstmöglich über jegliche Entscheidungen zur Abschiebung informiert werden, da eine Verspätung dazu führen kann, dass sich solche Situationen wie die der betroffenen Person in Chemnitz einstellen.
- Die Hassverbrechenkommission soll sich mit dem umstrittenen Abschiebefall in Sachsen befassen, der von Politikern aus verschiedenen Parteien kritisiert wurde. Daraus ergibt sich zusätzliche Debatte über die Migration und Abschiebepolitik in der Region.
Migration - Asylbeirat kritisiert wiederholte Abschiebung eines Mannes
Der Refugee Rat kritisiert erneut die Verfahren der sächsischen Behörden hinsichtlich der Abschiebung eines Ausländers. Am 11. Juli wurde ein Marokkaner deportiert, trotzdem das Verwaltungsgericht Chemnitz in einem Notstandsdekret festgelegt hatte, dass die Abschiebung auszusetzen ist. Die Entscheidung des Gerichts wurde ignoriert, der Refugee Rat berichtete.
Beamte der Stadt Chemnitz und des Sächsischen Landesverwaltungsamtes hatte dem Anwalt des Betroffenen in Telefonanrufen mitgeteilt, dass sie sich nicht an der Entscheidung gebunden fühlten. Sie hätten sie auch dem Bundespolizei nicht mitgeteilt, weshalb die Abschiebung fortgesetzt wurde.
Der Sprecher der Stadt Chemnitz, Matthias Nowak, antwortete auf eine Anfrage, dass die Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz nicht für die Abschiebung verantwortlich war. "Dies und nichts anderes wurde auch dem Gericht und dem Anwalt des Mannes mitgeteilt", erklärte er.
Das Landesverwaltungsamt erklärte, dass man während der laufenden Abschiebung auf die Gerichtsentscheidung aufmerksam wurde. Die Entscheidung war jedoch gegen die Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz gerichtet; das Landesverwaltungsamt war in keiner Weise an den gerichtlichen Verfahren beteiligt. "Given the short time available, a decision was made to stop the ongoing deportation", erklärte Sprecherin Valerie Eckl.
Das Landesverwaltungsamt untersucht derzeit intern den Fall und prüft zudem die Möglichkeit, dass der Marokkaner vorübergehend zurückkehren kann. Der Mann hatte sich bei der Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz für eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grund von Familiengründen angemeldet. Dieser Verfahrenstatus ist noch laufend. Nach Angaben des Refugee Rats ist der Mann verheiratet mit einer Deutschen und hat mit ihr Kinder.
Anfang dieser Woche gab es Unruhe hinsichtlich des geplanten Abschiebens eines Mannes aus Sachsen nach Serbien. Politiker aus verschiedenen Parteien kritisierten den Verlauf. Der Innenminister hat die Abschiebung vorläufig gestoppt. Nun soll die Hassverbrechenkommission sich mit dem Fall des 31-jährigen Mannes befassen.
- Das Verwaltungsgericht in Chemnitz, Sachsen, hat in der Vergangenheit Entscheidungen zur Abschiebung von Behörden überturniert, um die Migrationsrechte von Einzelpersonen zu schützen.
- Die Bundespolizei muss schnellstmöglich über jegliche Entscheidungen zur Abschiebung informiert werden, da eine Verspätung dazu führen kann, dass sich solche Situationen wie die der betroffenen Person in Chemnitz einstellen kann.
- Die Hassverbrechenkommission soll sich mit dem umstrittenen Abschiebefall in Sachsen befassen, der von Politikern aus verschiedenen Parteien kritisiert wurde. Dadurch ergibt sich zusätzliche Debatte über die Migration und Abschiebepolitik in der Region.