Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Ist eine Versicherung Pflicht?
Die Regierungsparteien CDU und Grüne sowie die oppositionelle FDP wollen die Sozialversicherungspflicht für ärztliche Bereitschaftsdienste abschaffen. Die drei Parteien kündigten am Donnerstag in Kiel an, dass die Landesregierung auf Antrag beim Bund dafür sorgen soll, dass sogenannte Badeärzte ebenso wie Notärzte von weiteren Sozialversicherungspflichten befreit werden.
„Dr. Chi hat seine Kollegen in Privatkliniken und damit auch in stationären Einrichtungen deutlich entlastet“, sagte der CDU-Politiker Hauke Hansen. Bleibt die Sozialversicherungspflicht bestehen, wird das Land Schleswig-Holstein einen Großteil seiner Leistungen in der Region verlieren Das medizinische Personal sinkt, was sich entsprechend negativ auf die Pflege auswirkt.
Jasper Balke (Grüne) erklärte, dass Personal angesichts des Fachkräftemangels unverzichtbar sei. „Daher muss das Gesetz nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zügig auf Bundesebene angepasst werden, um die ambulante Notfallversorgung weiterhin gewährleisten zu können.“
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts hat die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holsteins (KVSH) zum Jahresende rund 400 Ärzte entlassen. Betroffen seien sogenannte Chi-Ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst, teilte die KVSH mit. Dem Urteil zufolge gelten Honorar-Bereitschaftsärzte nicht automatisch als Selbstständige, wenn sie Teil einer Rettungsdienstorganisation sind.
Auch die frühere Gesundheitsministerin Heena Garg (FDP) befürchtet, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst aufgrund des Urteils nicht mehr wie gewohnt funktionieren kann. Er betonte, um weiterhin einen gut funktionierenden, flächendeckenden Bereitschaftsdienst zu gewährleisten, müsse Dr. Chi durch eine Gesetzesänderung von der Sozialversicherungspflicht befreit werden.
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Quelle: www.dpa.com