zum Inhalt

Ärztekammer: Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere

Flüchtlingshelfer haben kritisiert, dass Flüchtlinge auch nach dem Krankenhausaufenthalt abgeschoben würden. Es gibt weitere Aufrufe zum Tag der Menschenrechte.

An einer Garderobe im Krankenhaus hängt ein Stethoskop. Foto.aussiedlerbote.de
An einer Garderobe im Krankenhaus hängt ein Stethoskop. Foto.aussiedlerbote.de

Menschenrechte - Ärztekammer: Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Papiere

Nach Angaben der National Medical Association sollten Nichtversicherte und Menschen ohne Papiere landesweit Zugang zur Gesundheitsversorgung haben. „Die Unversehrtheit des Körpers ist ein Menschenrecht und die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben jeder Gemeinschaft“, sagte Wolfgang Müller, Präsident der Ärztekammer Baden-Württemberg, am Donnerstag zum Tag der Menschenrechte in Stuttgart Zeigt Sonntag (10. Dezember) an. ) Ob und wie eine Person behandelt wird, sollte nicht von ihrem Beruf, ihrem sozialen Status und ihren persönlichen Lebensumständen abhängen.

Zu den sogenannten Menschen ohne Papiere zählen Einwanderer ohne Aufenthaltsstatus, Obdachlose, Sexarbeiter oder Menschen, die aus der Bahn geraten und nicht in der Lage sind, Versicherungsprämien zu zahlen. Manche Menschen befürchten beispielsweise sogar schwerwiegende Folgen, wie etwa eine Abschiebung, wenn sie im Notfall das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen müssen. Die Bedürfnisse der Betroffenen sind groß und nehmen täglich zu.

Ebenfalls am Tag der Menschenrechte kritisierte Refugio Stuttgart e.V. den Ausschluss von Flüchtlingen aus der Krankenhausbehandlung. Das Psychosoziale Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge macht auf das Meldeportal „Treat Not Manage“ aufmerksam, das am Tag der Menschenrechte gestartet wird. Hier können Fälle anonym gemeldet werden.

Ulrike Schneck vom Refugio Stuttgart e.V., die an der Konzeption der Meldestelle beteiligt war, sagte, dass die Meldestelle über die Rechte des medizinischen Personals im Falle eines Ausschlusses aus der Krankenhausbehandlung informiert. In vier Bundesländern ist der Ausschluss von Patienten aus der stationären Versorgung grundsätzlich verboten oder stark eingeschränkt: Thüringen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Schleswig-Holstein. „Das ist in Baden-Württemberg noch nicht der Fall.“

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Aktuelles