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Apoldaer Brandstifter zu lebenslanger Haft verurteilt

Verfahren gegen den mutmaßlichen Brandstifter von Apolda
Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht Erfurt“ am Eingang zum Gebäude.

Ein 36-jähriger Mann wurde vom Landgericht Erfurt unter anderem wegen vier Morden und 30 Mordversuchen zu lebenslanger Haft verurteilt (Aktenzeichen: Ks 904 Js 27380) /22) Das Gericht stellte außerdem fest, dass sein Verbrechen besonders schwerwiegend sei. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu unmöglich. „Das war ein schrecklicher Vorfall und deshalb sitzen wir in diesem Gerichtssaal“, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag in seiner Urteilsverkündung.

Das Gericht entschied, dass dies beweise, dass der Angeklagte eines Nachts im August starb. Im vergangenen Jahr brach in einem Wohnhaus in Apolda ein Feuer aus, in dem, wie er wusste, viele Menschen, darunter auch Kinder, lebten. Vier Menschen starben und viele weitere wurden verletzt. Der Angeklagte gab die Tat zu, bestritt jedoch die Tötungsabsicht.

Die Begründung des Gerichts war eine andere: Der Mann habe nachts im Schlaf hinterlistig das Feuer mit einem Benzinkanister gelegt. als Mittel zur Gefährdung der Öffentlichkeit. Auch sein Motiv war verabscheuungswürdig, da er sich an mehreren Anwohnern rächen wollte, die mit ihm über 250 Euro gestritten hatten. Er plante die Tat, kündigte die Tat an und handelte diskret.

Das Gericht stützte sich auf die Ergebnisse des zweiten Gutachtens, wonach der Mann zur Tatzeit schuldig war. Laut einem gesonderten Gutachten, das Experten zu Beginn der Verhandlungen vorgelegt hatten, wäre der Mann nicht schuldig, da er zur Tatzeit psychisch krank war. Deshalb wurden die Bulgaren in psychiatrischen Kliniken untergebracht. Er wird nun in Untersuchungshaft genommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslange Haftstrafe gefordert, sah aber insgesamt nicht die besondere Schwere des Verbrechens. Der Verteidiger des angeklagten Bulgaren plädierte am Dienstag vor dem Bezirksgericht auf Freispruch und Unterbringung seines Mandanten in einer psychiatrischen Klinik.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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