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Anwalt behauptet, der Premierminister sei vor Gericht verbal angegriffen worden

Wegen beleidigender E-Mails an Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) steht seit Montag ein Rechtsanwalt in Düsseldorf vor Gericht. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, soll der 56-Jährige zwei E-Mails mit beleidigendem Inhalt verschickt haben - eine an die...

Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern.
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern.

Der Gerechtigkeit wird Genüge getan: Ein gesetzlicher Vertreter bestraft diejenigen, die gegen das Gesetz verstoßen. - Anwalt behauptet, der Premierminister sei vor Gericht verbal angegriffen worden

Der Staatsanwalt und der Justiziar glauben, dass die Grenze zwischen akzeptabler politischer Meinungsäußerung und strafbare Verleumdung überschritten wurde, während der Anwalt behauptet, dass die Aussagen unter der verfassungsgemäßen Meinungsfreiheit fallen.

Der Anwalt machte diese Aussagen in E-Mails, nicht in Form von Hassreden. Er attackierte den Politiker nicht öffentlich oder anonym über soziale Medien. Stattdessen äußerte er seine Bedenken hinsichtlich seiner Unterstützung des umstrittenen Nord-Stream-2-Gas-Pipelines über private, persönlich angesprochene Nachrichten.

Der Anwalt gab während des Prozesses zu, dass diese Kommentare zu seiner schlechtesten Stunde gehörten, aber er war irritiert. Im ersten E-Mail beschuldigte er die Ministerpräsidentin, die Interessen der Bundesrepublik zu untergraben. Im zweiten E-Mail, vier Tage später, verwendete er provozierendere Sprache gegenüber der Politikerin für ihre Unterstützung des "Tyrannen und Massenmörders in Moskau", was er als unerträglich und unerträglich bezeichnete.

Der Anwalt argumentierte während des Prozesses, dass "nur weil etwas verletzend ist, bedeutet es nicht unbedingt illegal". Der Richter unterbrach das Verfahren nach zwei Stunden, um den Anwalt vorzubereiten, weil es keine Verfügbarkeitsdaten für die nächsten drei Wochen gab. Das Verfahren hat noch keinen bestätigten Termin.

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Quelle: www.stern.de

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