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Antrag auf ausdrückliche Warnung in Werbematerialien für Glücksspiel

GlxFCcksspiel birgt das Risiko von Bedeutenden finanziellen Verlusten fxfcr Individuen. Vermarktungsmaterial preist Bedeutende Preise an. Magdeburg fxfchrt eine neue Strategie fxfcr mehr Spielerschutz ein.

Pflicht zur Glücksspielrisikounterrichtung durch Anbieter stößt bei Experten auf Kritik
Pflicht zur Glücksspielrisikounterrichtung durch Anbieter stößt bei Experten auf Kritik

- Antrag auf ausdrückliche Warnung in Werbematerialien für Glücksspiel

Diakonie Jerichower Land - Magdeburg, die seit Jahren Menschen mit Glücksspielsucht unterstützt, setzt sich für deutlichere Warnhinweise in Online-Glücksspielwerbung ein. Obwohl ein komplettes Werbeverbot, wie von verschiedenen Gruppen gefordert, derzeit schwierig umzusetzen ist, erklärte Berater Daniel Krause. Daher seien, wie bei Arzneimittelwerbung, klare, gut lesbare und gut platzierte Warnhinweise in Glücksspielwerbung notwendig. Anlässlich des Nationalen Aktionstags gegen Glücksspielsucht am 25. September wurde eine Online-Petition gestartet.

Glücksspielsucht gilt als Suchtkrankheit. "Keine andere Sucht kann Menschen so schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen wie Glücksspiel aufgrund der leichten Zugänglichkeit und häufigen Teilnahme", so die Petition der Diakonie Jerichower Land - Magdeburg. Glücksspiel hat ein hohes Suchtpotential und kann die Gesundheit, das Sozialleben und die Finanzen stark beeinträchtigen.

Laut der Glücksspielatlas 2023 haben rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland eine Glücksspielsucht, was 2,3 Prozent der Bevölkerung entspricht. Weitere 5,7 Prozent zeigen problematisches Glücksspielverhalten. Glücksspielwerbung ist weit verbreitet, wobei das Glücksspielstaatsvertrag gestattet, dass Werbung nicht übermäßig sein soll.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder erklärte, dass die Konzessionen für Anbieter Regelungen für Werbung enthalten. Sie müssen über die Suchtgefahr aufklären, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger sowie die Verfügbarkeit von Beratungs- und Therapiemöglichkeiten informieren. Pflichtwarnhinweise müssen klar und gut sichtbar sein.

"Daher verstoßen schlecht sichtbare Pflichtwarnhinweise bereits gegen bestehende Regelungen", so die Behörde. "In Fällen von fehlenden oder unzureichend sichtbaren Pflichtwarnhinweisen hat die GGL bereits Maßnahmen ergriffen." Ein Sprecher verwies auch auf das Hinweisgebersystem, um spezielle Fälle melden zu können.

Die Diakonie argumentiert, dass obwohl Werbetreibende zur Risikowarnung verpflichtet sind, "diese Einblendungen aufgrund kleiner Schrift, unneutralem Hintergrund, kurzer Einblendzeit und ablenkenden Effekten schwer lesbar sind". Werbung läuft oft abends und nachts im Fernsehen und es gibt E-Mail- und Briefwerbung für Glücksspiele während großer Sportereignisse, so Krause. Kunden in seinem Beratungszentrum werden regelmäßig durch die Werbung ausgelöst und das Rückfallrisiko erhöht. Das Ziel sollte sein, Glücksspielwerbung weniger ansprechend zu gestalten.

Die Petition der Diakonie Jerichower Land - Magdeburg fordert eine Verbesserung der Sichtbarkeit und Lesbarkeit von Pflichtwarnhinweisen in Glücksspielwerbung, da die kleine Schrift und ablenkende Effekte derzeit Probleme darstellen. Obwohl Werbetreibende zur Einblendung von Risikowarnungen verpflichtet sind, gelingt dies in der Werbung oft nicht, was Kunden in Beratungszentren auslösen und das Rückfallrisiko erhöhen kann.

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