Antiisraelische Parolen werden härter verfolgt
Baden-württembergische Ermittler werden künftig härter gegen pro-pfälzische Parolen vorgehen. „Heilbronner Stimme“ zitierte Jan Dietzel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart, mit den Worten, dass sich bei der Verwendung des Ausdrucks „vom Fluss zum Meer“ künftig anfängliche Verdachtsmomente auf den Einsatz verfassungswidriger und terroristischer Organisationen erhärten sollten. Mittwoch. Darauf haben sich das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und die Staatsanwaltschaft Stuttgart geeinigt. Dieser Slogan wurde auch in anderen Bundesländern verfolgt.
Der Ausdruck „Vom Fluss zum Meer“ stammt aus den 1960er Jahren, als er von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) verwendet wurde. Sein Zweck besteht darin, das Ziel der vollständigen Befreiung Palästinas vom Jordan bis zum Mittelmeer zum Ausdruck zu bringen – was auch israelisches Territorium umfasst. Das Bundesinnenministerium hat die Aussage kürzlich verboten, weil sie ein Symbol für die verbotene Terrorgruppe Hamas sei. Der Sprecher erklärte, dass die Polizei bisher bei Verwendung des Slogans ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Anstiftung oder Duldung von Straftaten einleiten könne. Dieser Slogan muss im unmittelbaren Kontext des Massakers der Hamas am 7. Oktober in Israel gesehen werden. Eine Einzelfallprüfung ist erforderlich.
Quelle: www.dpa.com