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Antiisraelische Parolen gelten als Terrorindikatoren

Junge Frauen halten Plakate bei einer Demonstration hoch..aussiedlerbote.de
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Antiisraelische Parolen gelten als Terrorindikatoren

Der auf pro-palästinensischen Demonstrationen häufig verwendete Slogan „Vom Fluss zum Meer“ wird in Thüringen ebenfalls als Straftat eingestuft. Die Thüringer Staatsanwaltschaft Jena erklärte auf Anfrage, dass auch der Freistaat mit der Münchner Staatsanwaltschaft einer Meinung sei. Betroffene, die den Slogan auf Kundgebungen verwendeten, müssen daher in Thüringen ein Strafverfahren einleiten.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft München ist der Slogan in ganz Bayern verboten. Grundlage der neuen rechtlichen Einschätzung ist das Verbot, das das Bundesinnenministerium nach Anschlägen der Hamas auf Israel gegen die Terrororganisationen Hamas und Samitown Association verhängt hat. Die Süddeutsche Zeitung berichtete zuerst über die Geschichte.

In dem Verbot steht am Ende einer langen Liste von in Deutschland verbotenen Flaggen, Stirnbändern und anderen Symbolen dieser Satz: „Sowie der Slogan „Vom Fluss zum Meer.“ ” (Deutsch oder andere Sprachen)». Nach § 86a des Strafgesetzbuches wird der Konsum solcher Substanzen mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet.

„Vom Fluss bis zum Meer ...“ Dieser Ausdruck stammt aus den 1960er Jahren und wurde von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) verwendet. Er sollte das Ziel der vollständigen Befreiung Palästinas vom Jordan bis zum Mittelmeer zum Ausdruck bringen , auf israelischem Territorium.

Quelle: www.dpa.com

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