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Anstehender Prozess gegen einen Autofahrer in Volkmarsen, der einen Amoklauf begangen hat.

Im Jahr 2020 wird ein Mann, der beim Rosenmontagsumzug in Volkmarsen absichtlich Zuschauer gerammt hat, nach seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft für eine Sicherungsverwahrung in Betracht gezogen. Das Gericht berät in dieser Angelegenheit.

Blick auf das Auto (M), das in einen Rosenmontagsumzug gefahren ist.
Blick auf das Auto (M), das in einen Rosenmontagsumzug gefahren ist.

Rechtswidrige Tätigkeit - Anstehender Prozess gegen einen Autofahrer in Volkmarsen, der einen Amoklauf begangen hat.

Ein Gericht in Deutschland hat sich seit Montag mit dem Stunt bei der Rosenmontagszug-Karnevalsprozession in Volkmarsen, Nordhessen, beschäftigt. Der Streitpunkt ist, ob die Person, die verurteilt wird, in einer vorbeugenden Haft nach Abschluss ihrer Strafe gehalten werden kann. Bereits ist die Verurteilung für versuchtes Mord in erster Grad festgestellt und rechtskräftig.

Der Täter, der damals 29 Jahre alt war, hatte absichtlich sein Fahrzeug in die Zuschauer an der Seite der Straße gefahren. Dies geschah während der Karnevalsprozession in Volkmarsen am 24. Februar 2020. Der Vorfall führte zu fast 90 Verletzten, darunter auch einigen schweren Verletzten. Unter den Verletzten befanden sich auch 26 Kinder.

Der Landgericht Kassel verhängte am Ende des Jahres 2021 eine lebenslange Haftstrafe als Strafe für seine Verbrechen. Der Richter hatte außerdem die Schwere des Vergehens und eine Reservierung für eine vorbeugende Haft angeordnet.

Wenn die Schwere des Vergehens bestätigt wird, ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Verurteilte nach 15 Jahren frühzeitig entlassen wird. Vorbeugende Haft nach Abschluss der Strafe ist keine Strafe, sondern eine Maßnahme, um potentielle Gefahren zu verhindern, wenn die Täter noch als gefährlich angesehen werden. Es könnte theoretisch bedeuten, dass sie nie wieder entlassen werden.

Der inhaftierte Mann hat das Urteil angefochten. Das Bundesgerichtshof bestätigte schließlich im März die lebenslange Haftstrafe-Verurteilung. Dennoch forderte er, dass die Reservierung für die vorbeugende Haftmaßnahme erneut von einem anderen Kasseler Landgerichtsverfahrenskammer überprüft werden muss. Daher wird nur die Frage, ob die Voraussetzungen für die Fülfillung der Reservierung für die vorbeugende Haftmaßnahme vorhanden sind, von der 10. Großen Strafkammer behandelt. Das Gericht hat einen weiteren Termin am 29. Mai festgesetzt, wo eine Entscheidung möglicherweise bekanntgegeben werden kann.

Bitte beachten Sie, dass diese Übersetzung versucht, dem Original möglichst nahezukommen. Die überarbeitete Textform versucht, dem Original in seinem Stil gerecht zu werden, ohne seine Bedeutung zu verlieren.

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Quelle: www.stern.de

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