Anmeldung bei einem Hunderegister: Die Gebühren sind gesetzlich vorgeschrieben
Die Anmeldung eines Hundes beim neuen Berliner Hunderegister ist gegen eine Verwaltungsgebühr von 17,50 € legal. Aufgrund dieses Urteils wies das Verwaltungsgericht Berlin die Klage des Hundehalters ab (Urteil vom 28.09.2023 – VG 37 K 256/22).
Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Hundebesitzer in Berlin verpflichtet, eine Erfassung ihrer Tiere in einem Zentralregister zu führen. Die Führung des Registers erfolgt im Auftrag des Landes durch ein Unternehmen in Hannover, das für die Online-Registrierung eine einmalige Gebühr von 17,50 € erhebt.
Die Klägerin klagte unter anderem, weil sie ihren Hund nicht wie nötig registrieren konnte – schließlich hatte sie ihn auf einem privaten Portal registriert. Dem sind die Gerichte jedoch nicht gefolgt.
Das Gericht sagte, dass ein zentrales Register im Vergleich zu freiwilligen privaten Portalen oder einer Registrierung beim Finanzamt verlorene Hunde zuverlässig zuordnen könne. Darüber hinaus ist es für den Geschädigten nach einem Bissvorfall einfacher, einen privatrechtlichen Anspruch geltend zu machen. Die bescheidene Gebühr von 17,50 Euro basiert auf nachvollziehbaren Berechnungen.
Es besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu stellen. Es wurde am 28. September veröffentlicht, aber erst am Mittwoch vom Verwaltungsgericht bekannt gegeben.
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Quelle: www.dpa.com