Das Landgericht Braunschweig ist weiterhin für schwere Vergewaltigungs- und sexuelle Missbrauchsvorwürfe gegen den Deutschen zuständig, der auch in Maddies Fall verdächtigt wird. Das Oberlandesgericht Braunschweig teilte am Dienstag mit, dass sich das Landgericht zu Unrecht für unzuständig erklärt habe und über die Einleitung eines Verfahrens entscheiden müsse. Für Sachsen-Anhalt liegen keine ausreichenden Wohnsitznachweise vor.
Der Strafsenat des Oberlandesgerichts hob die Entscheidung des Landgerichts auf und setzte den aufgehobenen Haftbefehl aufgrund einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft wieder in Kraft. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhob im Oktober 2022 Anklage gegen den 46-Jährigen und wirft ihm drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs vor. Das niedersächsische Landgericht erklärte daraufhin im April seine Unzuständigkeit, da der letzte deutsche Wohnsitz des Beklagten nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle.
Angeblich war er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal, als Madeleine McCann, ein dreijähriges britisches Mädchen, im Mai 2007 aus einem Wohnhaus verschwand. Auch im Fall Maddie steht der Mann unter Mordverdacht. Die Staatsanwälte schrieben in der Anklageschrift vom Oktober 2022, dass sich die Zuständigkeit Braunschweigs aus dem letzten Wohnsitz des Angeklagten in Braunschweig vor der Ausreise ergebe.
Der letzte inländische Wohnsitz des Beklagten war auf eine Reihe unterschiedlicher Gründe zurückzuführen. Das OLG hat nun mitgeteilt, dass Beweise und Beweismittel – insbesondere frühere Aussagen des Beklagten – in Braunschweig einsehbar sind.