S-Bahnhof - Angriff nach Hinweis auf Rauchverbot: Beschuldigter bekennt sich schuldig
Ein 41-jähriger Mann steht nach einem brutalen Angriff auf einen Mann am S-Bahnhof Altglienicke vor dem Landgericht Berlin. Der Angeklagte und seine Komplizen sollen einen Fahrgast geschlagen, getreten und ausgeraubt haben, der im Zug auf das Rauchverbot hingewiesen hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft versuchte der Angreifer schließlich, den 36-Jährigen über das Brückengeländer in die Tiefe zu stoßen. Der 41-Jährige gab zu Beginn seines Prozesses am Donnerstag seine Beteiligung an der Tat im Februar 2020 zu. Der Angeklagte sagte, er bereue seine Taten.
Staatsanwaltschaft geht von gefährlicher Körperverletzung und insbesondere schwerem Raubüberfall aus. Der 36-jährige Mann war am frühen Morgen auf dem Weg zur Arbeit und forderte den Angeklagten und seine Begleiterin auf, im Zug nicht zu rauchen. Als er hinausging, folgten ihm die beiden. Der Mann wurde auf dem Bahnsteig massiv angegriffen. Die Täter jagten ihn auf eine Fußgängerbrücke und schlugen ihn, zogen ihm 30 Euro aus der Tasche und versuchten dann, den Mann über das Geländer und auf die 7 Meter darunter liegenden Gleise zu stoßen.
Der 36-Jährige war der erste Zeuge im Prozess, der aussagte, dass ihn plötzlich zwei Männer auf dem Bahnsteig angegriffen hätten. Sie schienen „amüsiert“ zu sein. Als er mit dem Rücken gegen das Geländer stand, versuchte einer der Angreifer, ihn an den Beinen zu packen, und es gelang ihm, seine Jacke auszuziehen und zu fliehen. Doch er war überzeugt: „Sie wollten mich über das Geländer werfen.“ Mit schweren Gesichtsverletzungen, gebrochenen Fingern und Hämatomen kam er ins Krankenhaus.
Der Angeklagte erklärte weiter, er habe sich entschuldigt. „Ich weiß nicht, warum es eskalierte“, sagte der 41-Jährige. Er und seine Begleiterin waren betrunken und wollten einem anderen Passagier eine „Massage“ geben. Sie werden überreagieren. Er bestritt jedoch, dass der Mann über das Geländer geworfen worden sei. Der Prozess wird am 18. Dezember fortgesetzt.
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Quelle: www.stern.de