zum Inhalt

Änderungen der Bürgerleistungen sind im Januar nicht mehr möglich

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit kann die Erhöhung der Staatsbürgerschaftszulagen erst Anfang 2024 rückgängig gemacht werden. „Das Auszahlungsverfahren hat bereits begonnen“, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit Nürnberg gegenüber der Funk Media Group (Mittwoch). „Technisch...

Logo der Bundesagentur für Arbeit vor der Zentrale in Nürnberg. Foto.aussiedlerbote.de
Logo der Bundesagentur für Arbeit vor der Zentrale in Nürnberg. Foto.aussiedlerbote.de

Bundesagentur - Änderungen der Bürgerleistungen sind im Januar nicht mehr möglich

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Erhöhung der Staatsbürgerschaftszulagen mit Beginn des Jahres 2024 unumkehrbar. „Das Auszahlungsverfahren hat bereits begonnen“, sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit Nürnberg gegenüber der Funk Media Group (Mittwoch). „Technisch ist es nicht mehr möglich, Werte für Januar 2024 zusätzlich zu den bisher veröffentlichten Werten umzusetzen.“

Nach dem Wunsch der Bundesregierung soll das Einkommen der mehr als 5 Millionen Bürgerhilfeempfänger in Deutschland bis zum 1. Januar 2024 im Schnitt um etwa 12 % steigen – bis dahin erhält ein Alleinstehender 563 Euro. Aufgrund von Haushaltsfragen ist die Debatte über die Höhe des Bürgergeldes jedoch erneut entbrannt. Sowohl CDU-Chef Friedrich Merz als auch CSU-Chef Markus Söder halten den Anstieg für zu hoch. Auch die Liberaldemokratische Partei der Ampelpartei drängt angesichts der schwachen Inflation auf eine Neubewertung der Regelzinsen.

Allerdings sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heyer (SPD) am Montag in einer Erklärung, dass die Weigerung, den Regelsatz für die Betroffenen anzupassen, „moralisch unverantwortlich und verfassungswidrig“ sei. Ein Heils-Sprecher betonte, dass es nach geltendem Recht keinen Ermessensspielraum gebe, die Regeltarife für das kommende Jahr zu aktualisieren.

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Aktuelles