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Andere Landkreise wollen bei Bedarf selbst Zahlungskarten verwenden

In Brandenburg wächst die Unruhe: Wann wird die von Bundes- und Landesregierung beschlossene Zahlungskarte für Asylsuchende eingeführt? Kreise erwägen notfalls eigene Lösungen - ein Beispiel dafür gibt es bereits.

Das genaue Eintreffen der vom Bund und den Länder vereinbarten Zahlungskarten für Asylsuchende ist...
Das genaue Eintreffen der vom Bund und den Länder vereinbarten Zahlungskarten für Asylsuchende ist unsicher - bereits existent sind sie jedoch im märkischen Landkreis Oderland, wo sich der Ministerpräsident Woidke informierte.

- Andere Landkreise wollen bei Bedarf selbst Zahlungskarten verwenden

Kreise in Brandenburg wollen nicht endlos auf die einheitliche Einführung der Zahlungskarte für Asylbewerber warten. Sie erwägen, alleine zu handeln, wenn die bundesweite Einführung der Karten zu lange dauert. Die Zahlungskarte für Flüchtlinge soll Gemeinden entlasten und verhindern, dass Geld an Schleuser fließt. 14 Bundesländer wollen ein einheitliches System einführen. Allerdings gibt es Probleme. Das bundesweite Vergabeverfahren für den Dienstleister der Zahlungskarte verläuft noch wegen Einwänden von Unternehmen im Bieterverfahren.

Kreise erwägen, alleine zu handeln, wie Märkisch-Oderland.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte: "Wenn es zu lange dauert, dann werden andere Kreise dem Beispiel des Märkisch-Oderland-Kreises folgen. Darüber wird gesprochen." Der Regierungschef wollte nicht sagen, welche Kreise das sind. Der Märkisch-Oderland-Kreis hat die Zahlungskarte im Mai alleine ausgegeben.

Woidke sagte zu den Einwänden, falls das Vergabeverfahren vor Gericht geht, "dann müssen wir sehen, wie sich das zeitlich entwickelt". Er wünscht die Einführung der Zahlungskarte so schnell wie möglich. Es sei ein wichtiger Pfeiler, um die irreguläre Migration deutlich einzuschränken. Im Mai hatte der Vorsitzende des Kreisverbands, Landrat Siegurd Heinze (unabhängig) aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz noch erwartet, dass die Karten ab Herbst ausgegeben werden können.

Die Karte für Dienstleistungen für Asylbewerber soll unter anderem verhindern, dass Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern fließen. Sie soll auch die Gemeinden in der Verwaltung entlasten und den Anreiz für irreguläre Migration reduzieren.

Märkisch-Oderland nutzt Zahlungskarten seit drei Monaten.

Woidke informierte sich in einer Sozialamt-Niederlassung des Märkisch-Oderland-Kreises über die Erfahrungen mit der Zahlungskarte, die dort seit etwa drei Monaten im Einsatz ist und an 770 Personen ausgegeben wurde. Landrat Gernot Schmidt (SPD) bewertet das System als Erfolg.

Die Zahlungskarte wird demnach angenommen. Es gibt keine Beanstandungen dazu. Asylbewerber im Landkreis erhalten keine Zahlungen für Lebenshaltungskosten mehr als Scheck, sondern als Guthaben auf der Zahlungskarte. maximal 50 Euro können als Bargeld abgehoben werden.

Die Ziele der Karte seien, den Missbrauch von Geld aus dem deutschen Sozialsystem zu verhindern und auch einen Anreiz zu schaffen, so schnell wie möglich Arbeit aufzunehmen, sagte Woidke. Er sieht keinen Grund, den Kurs nach der Sozialgerichtsentscheidung in Hamburg zur Zahlungskarte für Flüchtlinge zu ändern.

Brandenburg sieht keinen Grund, das Vorhaben nach der Entscheidung zu überdenken.

Das Gericht entschied, dass starre Bargeldgrenzen auf der Zahlungskarte nicht geeignet sind, um die zusätzlichen Bedürfnisse, zum Beispiel von schwangeren Frauen oder Familien mit jungen Kindern, abzudecken. Die soziale Behörde, die für die Karte zuständig ist, muss die persönlichen Lebensumstände der Antragsteller berücksichtigen.

"Es gibt keine solchen starren Bargeldgrenzen", sagte Woidke. Es könne Gründe geben, davon in Einzelfällen abzuweichen und Regelungen zu finden, zum Beispiel wenn eine schwangere Frau einen gebrauchten Kinderwagen kaufen möchte und mehr als 50 Euro Bargeld benötigt.

Wenn ein Asylbewerber überzeugende Argumente hat, dass ein Bargeldbetrag von 50 Euro pro Monat nicht ausreichend ist, wird dies geprüft, sagte das Sozialamt des Kreises. Bisher gab es einen solchen Fall.

Landrat Schmidt sagte weiterhin, dass es auch ein Vorteil sei, dass der Landkreis nun einen Einblick in die Kontenführung und die finanziellen Umstände von Asylbewerbern habe. "Wenn das Vermögen eines Asylbewerbers bestimmte Grenzen überschreitet, zahlen wir weniger Geld aus."

Kreise jenseits von Märkisch-Oderland könnten ebenfalls in Erwägung ziehen, alleine zu handeln, wie Brandenburgs Ministerpräsident vorgeschlagen hat. Trotz der Sozialgerichtsentscheidung in Hamburg sieht Brandenburg keinen Grund, die Bargeldgrenzen auf der Zahlungskarte zu ändern, da keine starren Grenzen bestehen.

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