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Analyse des Einschreibungsumfangs für medizinische Fakultäten

Goethe-Universität in Frankfurt
Der Schriftzug «Johann Wolfgang Goethe-Universität» ist auf dem Campus Westend über dem Eingang zum Hauptgebäude zu lesen.

Nachdem es letztes Jahr eine Lücke bei der Zulassung zum Frankfurter Medizinstudium gab, sollten ähnliche Fehler in diesem Jahr vermieden werden. „Mit externer Unterstützung hat die Goethe-Universität eine genaue Analyse des Prozesses der letztjährigen Zulassungsfehler durchgeführt und daraus abgeleitete Maßnahmen für den aktuellen Prozess umgesetzt“, so die Goethe-Universität.

Insbesondere die Schnittstelle wurde reduziert und klare Freigaberegeln eingeführt. „Auch im Zulassungsverfahren wurde das Mehr-Augen-Prinzip konsequent umgesetzt.“ Den Angaben zufolge hat sich die Fakultät für das kommende Wintersemester um insgesamt 381 Medizinstudienplätze beworben.

Im vergangenen Jahr meldete die Goethe-Universität Frankfurt versehentlich zu viele Plätze für ein kostenloses Medizinstudium bei der Zentralen Studienvermittlung. Ort. Dadurch nahm Frankfurt rund 250 Bewerber auf. Als der Fehler entdeckt wurde, wurde das bereits ausgestellte Angebotsschreiben zurückgezogen.

Universitäten, das staatliche Bildungsministerium und Stiftungen, die die Zulassungen koordinieren, kämpften wochenlang darum, den Betroffenen zu helfen. Finde eine Lösung. Im Oktober gab die Goethe-Universität bekannt, dass allen Betroffenen die Möglichkeit gegeben werde, einen Hochschulabschluss zu erwerben. Die Zahl der Studierenden geht weit über die normale Kapazität der Universität hinaus. Aber nicht alle wurden in Frankfurt untergebracht, und nicht alle waren in der Humanmedizin tätig.

Sechs Menschen, denen die Möglichkeit gegeben wurde, Zahnmedizin, Pharmazie oder Biowissenschaften zu studieren, beschwerten sich. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass „Bewerber im Rahmen der im Eilverfahren erforderlichen Prüfung das Recht haben, zur humanmedizinischen Forschung nach Frankfurt am Main einzureisen“. „Es ist rechtswidrig, alle Zulassungsangebote zurückzuziehen“, sagte das Gericht.

Nach dem Urteil reichte die Goethe-Universität Beschwerde beim Hessischen Landesverwaltungsgericht (VGH) in Kassel ein. VGH wies die Beschwerde Mitte Juli dieses Jahres ab.

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