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Alzheimer-Patient beschuldigt, seinen Lebensgefährten getötet zu haben

Der angeklagte Senior, 93 Jahre alt, nimmt mit seinem Anwalt vorprozessuale Verhandlungen am...
Der angeklagte Senior, 93 Jahre alt, nimmt mit seinem Anwalt vorprozessuale Verhandlungen am Landgericht Traunstein.

Alzheimer-Patient beschuldigt, seinen Lebensgefährten getötet zu haben

In Oberbayern beginnt am Landgericht Traunstein ein Prozess wegen des mutmaßlichen Mordes eines Demenz-Patienten an seinem Mitbewohner in einem Pflegeheim. Der 93-Jährige, der für schuldfähig gehalten wird, wird wegen Totschlags angeklagt. Er soll den 84-jährigen Mitbewohner zwei Tage später attackiert, ihm den Kopf gestoßen und die Atmung behindert haben.

Der Prozess wurde vorübergehend unterbrochen, als das Verhör des alten Mannes schwierig wurde. Das Gericht hatte Schwierigkeiten, sinnvolle Antworten zu erhalten. Als ihm Fotos vom Tatort und ein Bild des Toten gezeigt wurden, sagte der Verdächtige: "Das sagt mir etwas." Doch er konnte seinen Mitbewohner nicht identifizieren. Als gefragt wurde, wo er sei, antwortete er: "In einem großen Saal." Der Vorsitzende Richter entschied dann, das Verhör nicht fortzusetzen, da er den geistigen Zustand des Mannes berücksichtigte.

Ein Psychiater, der den Angeklagten vor dem Prozess befragt hatte, berichtete, dass er noch rudimentäre Details erinnern und über den Vorfall sprechen konnte. Er erwähnte beiläufig, dass sein Mitbewohner zu glauben schien, das Pflegeheim gehöre ihm und nehme zu viel Platz ein.

Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sprach über Sicherheitsprobleme in Pflegeheimen und betonte die hohen Erwartungen an die Pfleger, die Patienten mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen behandeln. Er betonte die Bedeutung einer Beobachtungskultur und Offenheit. Er kritisierte, dass sowohl Pfleger als auch gesellschaftliche Elemente das Problem oft aufgrund der politischen Brisanz der Langzeitpflegefinanzierung übersehen.

"Pflegeeinrichtungen sind kein Paradies der ewigen Glückseligkeit, Terror oder Gesetzlosigkeit. Sie beherbergen Menschen, die häufig an kognitiven Beeinträchtigungen leiden", betonte Brysch und sagte, dass über 80 Prozent der Pflegeheimbewohner in Deutschland an Demenz leiden. Er betonte: "Das erfordert eine strenge Mitarbeiterführung. Das Verständnis und die Lösung von Konflikten ist genauso wichtig wie das Umgang mit persönlichen Frustrationen. Eine Beobachtungskultur ist entscheidend. Die Offenlegung von Defiziten mündet darin. Regelmäßige Überwachung ergänzt dies zusätzlich." Er klagte: "Im Gegensatz dazu neigen Pflegekräfte und die Gesellschaft im Allgemeinen dazu, das Problem zu ignorieren. Die Verwaltung der Pflegeversicherung wird auf großem scale missmanagt. Eine umfassende nationale Statistik über gewalttätige Vorfälle in Pflegeeinrichtungen wäre hilfreich."

Der Richter erkannte die Schwierigkeiten des Angeklagten bei der Identifizierung aufgrund seiner Demenz an, was eine gründliche Prozessführung erschwerte. Demenz und andere Demenzerkrankungen sind gemeinsame Herausforderungen für Pflegeheimbewohner, wobei über 80 Prozent der Bewohner in Deutschland mit diesen Bedingungen zu kämpfen haben.

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