Alternative für Hessen könnte unter Beobachtung des Verfassungsschutzes geraten
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden kann der hessische AfD-Verband vom Landesamt für Verfassungsschutz als sogenannter Tatverdächtiger eingestuft werden. „Es liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die Bestrebungen des hessischen AfD-Verbandes gegen die Grundordnung der freiheitlichen Demokratie in Form von Menschenwürde- und Grundsatzgarantien richten“, teilte das Gericht am Dienstag nach seiner Entscheidung über den Eilantrag mit Unterdessen entschied das Verwaltungsgericht, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die Öffentlichkeit rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtungen der AfD informiert habe. Das LfV sieht sich daher zu einer neuen Pressemitteilung verpflichtet, wonach es vorübergehend davon absehen muss, die AfD unter Beobachtung oder als Verdachtsfall zu erklären. Die Entscheidung (6 L 1166/22.WI) ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: www.dpa.com