Alternative für Deutschland lehnt Überwachung durch den Verfassungsschutz ab
Die Alternative Südwest will die nächste Stufe der Debatte über die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz Baden-Württemberg einleiten. Unionsfraktionschef Emil Sanzen sagte am Mittwoch in Stuttgart, es sei beschlossen worden, in dieser Woche Klage beim Verwaltungsgericht Mannheim einzureichen. Dabei handelt es sich um einen Eilantrag, der letzte Woche vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt wurde. Die Partei will sich gegen den vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg gewerteten Fall von angeblichem Rechtsextremismus zur Wehr setzen.
Sanson kritisierte, dass sich die angeführten Beweise eher auf diejenigen bezogen, die bereits aus der Partei ausgetreten waren. Darüber hinaus unterliegen nicht alle AfD-Landesverbände der Aufsicht des Verfassungsschutzes. „Das Land Baden-Württemberg kann für die Äußerungen mancher vulgärer Bundestagsabgeordneter nicht zur Verantwortung gezogen werden“, sagte Sanson. Der Landesvorsitzende Markus Frohnmaier sagte, das Landesamt für Verfassungsschutz werde missbraucht und als demokratischer TÜV agiert .
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall unter Beobachtung gestellt und durch eine Pressemitteilung öffentlich gemacht. Gegen die Bemerkungen und Bekanntmachungen erhob die AfD Klage (vgl. 1 K 166/23) und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (vgl. 1 K 167/23).
Quelle: www.dpa.com