Alternative für Deutschland, Klage wegen Nichtaufnahme von Kandidaten einzureichen
Die Alternative für Thüringen kündigte an, rechtliche Schritte gegen Kandidaten einzuleiten, die möglicherweise die Teilnahme an Kommunalwahlen verweigern. „Wir werden Klage einreichen. „Es wird spannend“, sagte Thüringens AfD-Landessprecher Stefan Möller am Samstag am Rande einer Landtagswahlkonferenz in Pfeiferbach (Kreis Weimar). Seiner Ansicht nach würde dies eine öffentliche Diskussion auslösen, die die Alternative für Deutschland ausnutzen würde. Er glaubt auch, dass die AfD den Rechtsstreit gewinnen wird.
Hintergrund ist das Kommunalwahlgesetz Thüringens. Danach ist „jeder, der nicht jederzeit die Gewähr für die Wahrung des Grundgesetzes und der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung im Landessinne, der Verfassung, übernimmt“. „Kann nicht zum Bürgermeister gewählt werden.
Das Thüringer Innenministerium hat kürzlich Richtlinien für Kommunalwahlausschüsse erlassen. Wenn Wahlhelfer einen Kandidaten extremistischer Tendenzen verdächtigen, sollten sie daher schnell Hinweise beim Verfassungsschutz einholen. Der Wahlausschuss entscheidet dann über die Zulassung oder Nichtzulassung des Kandidaten. Nicht nur, dass Thüringen im kommenden Jahr einen neuen Landtag wählt, zuvor finden im Mai und Juni 2024 noch zahlreiche Kommunalwahlen statt.
Quelle: www.dpa.com