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Ältere Aussiedler und Juden können Geld erhalten

Nach der deutschen Wiedervereinigung konnte jeder, der seine zusätzlichen ostdeutschen Rentenansprüche verlor und nun in Armut lebte, eine Einmalzahlung erhalten. Gleiches galt für Spätaussiedler und jüdische Einwanderer in Hessen.

Zwei Rentner sitzen auf einer Bank. Foto.aussiedlerbote.de
Zwei Rentner sitzen auf einer Bank. Foto.aussiedlerbote.de

Soziales - Ältere Aussiedler und Juden können Geld erhalten

Voraussichtlich könnten etwa 4.500 Spätaussiedler und 4.900 jüdische „Kontingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion Mittel aus dem Hessischen Rentner-Härtefonds erhalten. Diese Schätzung der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft teilte der hessische Sozialminister Kai Klose (Grüne) auf Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion im Wiesbadener Landtag mit. Darüber hinaus gibt es immer noch einige arme Ostdeutsche, die ihre Rente aus der DDR-Zeit noch nicht erhalten haben.

Berlin Das Ampelbündnis hat Anfang 2023 einen Härtefallfonds mit einem Budget von 500 Millionen Euro aufgelegt. Eine einmalige Zahlung von mindestens 2.500 € ist möglich. Als Deutschland nach der Wiedervereinigung ein gemeinsames Rentensystem einführte, wurden einige Rentenansprüche aus der DDR-Zeit nicht berücksichtigt. Dazu gehören bestimmte Zusatzrenten, etwa von ehemaligen Angestellten der Deutschen Reichsbahn oder der Post, aber auch Ansprüche von Frauen, die während der DDR-Zeit geschieden wurden. Nach Angaben des Bundessozialministeriums soll die Antragsfrist für diese Einmalzahlungen bis zum 31. Januar 2024 verlängert werden.

Landessozialminister Klose lehnte eine direkte Beteiligung Hessens am Härtefallfonds ab: „Für das Gesetz der gesetzlichen Rentenversicherung ist ausschließlich der Bund verantwortlich.“ wird einen Präzedenzfall für künftige Bundesanforderungen schaffen.“ Letztendlich trugen diese Länder durch bestimmte Zahlungen indirekt zum Arbeitsmarktzugang und zur Rentensicherheit für sowjetische Expatriates und Juden bei. Nach Angaben des Sozialministers stehen im hessischen Haushalt jährlich 800.000 Euro für die Rückführung zur Verfügung.

Auch Klose nannte die Bundesfondslösung „nicht nachhaltig“. Margarete Ziegler-Raschdorf, die Bundesbeauftragte für Vertriebene und Spätrückkehrer, hält eine Einmalzahlung von mindestens 9.000 bis 10.000 Euro für „notwendig, um die Ansprüche der Betroffenen zu befriedigen“. Der Bund plant, diesen Rentnern einen zu geringen Betrag von 2.500 Euro zu zahlen – in den Bundesländern, die dem Härtefallfonds beitreten, wird dieser Betrag jedoch auf 5.000 Euro erhöht. Klose sagte, die hessische Landesregierung unterstütze grundsätzlich das Ziel einer „Entschädigung jüdischer Einwanderer und Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion“.

Härtefonds

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Quelle: www.stern.de

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