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Die Parteien dürfen sich über eine satte Nachzahlung freuen, ein Gesetz-Entwurf der Ampel mit der Union soll Ausfälle ab 2
Ein Gesetzentwurf der Ampel mit der Union soll Ausfälle für die Parteien seit 2018 ausgleichen

Alle Parteien bekommen reichlich Nachschlag

Die Ampelpartei und die Gewerkschaften planen eine neue Runde der Plünderung der Staatskasse!

Die Zuschüsse für alle Parteien werden rückwirkend um knapp 123 Millionen Euro erhöht und in den kommenden Jahren dauerhaft weiter erhöht. Der Geldsegen soll rückwirkend ab 2018 gelten, heißt es in einem von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP gemeinsam verfassten Gesetzentwurf.

Parteien wehren sich gegen Einkommensausfälle durch ein Gerichtsurteil

Mit diesem Schritt wollen Parteien die ihnen vom Bundesverfassungsgericht zugesprochenen Einkommensausfälle absichern. Ein Verfassungsrichter entschied im Januar, dass eine ursprünglich 2018 beschlossene jährliche Erhöhung der Förderobergrenze der Landespartei um 2,5 bis 190 Millionen Euro verfassungswidrig sei.

Abgeordnete der Liberaldemokraten, der Grünen und der Linken reichten damals Klage ein. Die Begründung des Richters: Die Parteien hätten nicht „hinreichend nachgewiesen“, dass der zusätzliche Finanzbedarf eine Erhöhung der Finanzzuschüsse aus der Staatskasse erforderlich machen würde.

Jetzt wollen beide Parteien trotz der Verfassung das Geld. Gerichtsurteil. Kurios: Auch wenn Liberaldemokraten und Grüne damals wegen der Subventionserhöhung klagten, unterstützten sie den neuen Gesetzentwurf.

Geplant:

▶︎Die Parteienfinanzierungsobergrenze wird in diesem Jahr rückwirkend auf einen Betrag von rund 210 Millionen Euro angehoben – statt bisher 187,6 Mio. €. Dies führte zu erheblichen Mehreinnahmen für alle Parteien

▶︎ Eine Steigerung von 19,43 Millionen Euro im Jahr 2018 und eine Steigerung von 19,8 Millionen Euro im Jahr 2019. Rückblickend erwarten die Parteien 20,2 Millionen Euro im Jahr 2020, 20,46 Millionen Euro im Jahr 2021 und 20,97 Millionen Euro im Jahr 2022. In diesem Jahr kommen 22,04 Millionen Euro zusammen.

Die Kosten für den Steuerzahler werden weiter steigen

Da die staatliche Obergrenze für die Subventionen für Parteien jährlich an die Inflation angepasst wird, werden sie in den kommenden Jahren höhere Ausgaben verzeichnen. Über die Höhe der Steuerlast, die der Steuerzahler zahlen muss, sind die Parteien offen: „Die Höhe der Mehrausgaben lässt sich nicht vorhersagen“, heißt es im Gesetzentwurf. Einfach ausgedrückt: Es wird teurer!

Der erhöhte Finanzbedarf wird mit „den Kosten für Website-, Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen“ sowie Social-Media-Aktivitäten und -Ausgaben begründet.

Alle Parteien verpflichten sich, für mehr Transparenz bei Großspenden zu sorgen

Im Gegenzug verpflichten sich alle Parteien, für mehr Transparenz bei Geldern außerhalb der Staatskasse zu sorgen. Künftig werden Großspenden in Höhe von 35.000 Euro statt bisher 50.000 Euro sofort bekannt gegeben.

Die Parteien sollten außerdem Unternehmens- und Verbandssponsorings in einem separaten Anhang zu ihrem Jahresbericht offenlegen.

Quelle: www.bild.de

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