Alkoholkranker Klient: Universitätsvertrag gesetzeskonform kündigen
Eine Privatuniversität hat einem Drittsemesterstudenten den Studienvertrag gekündigt, nachdem dieser in seiner Wohnung eine betrunkene Party für Studienanfänger veranstaltet hatte. Das Landgericht Koblenz erklärte am Dienstag, dass eine solche fristlose Kündigung rechtmäßig sei. Es lehnte den Antrag der Studierenden auf eine einstweilige Verfügung ab und erließ Ende September einen rechtskräftigen Beschluss.
Zu Beginn des Wintersemesters 2023/24 betreut der Studierende als sogenannter Pate die neuen Studierenden und führt sie in den Hochschulalltag ein. In dieser Zeit lud er zum Feiern in seine Privatwohnung ein. Am Ende der Nacht sei „ein Studienanfänger völlig betrunken auf der Toilette ohnmächtig geworden, ein weiterer Studienanfänger musste in stark alkoholisiertem Zustand mit dem Rettungswagen in die Klinik gebracht werden“, heißt es in dem Bericht. Zu Beginn des Semesters informiert die Schule alle Studierenden darüber, dass Alkoholkonsum nicht ratsam ist und zur Kündigung des Studienvertrags führen kann.
Das Gericht betonte, dass das gemeinsame Betrinken erwachsener Studierender in einer Privatwohnung nicht zwangsläufig zur Ausweisung führe. Allerdings nutzte der Student in diesem Fall in seiner offiziellen Eigenschaft als Sponsor dies, um psychologischen Druck auf die neuen Studenten auszuüben, damit sie trinken.
Quelle: www.dpa.com