- Aiwanger: Ausnahme von Wasserzenten für Landwirte und Industrie
In der Debatte um die Gestaltung des geplanten Wasserzolls in Bayern hat Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger dafür plädiert, bestimmte Verbraucher von der Abgabe zu befreien. "Der Bauer oder Unternehmer, der sein eigenes Brunnenwasser nutzt, sollte nichts bezahlen müssen, da er keine öffentlichen Kosten verursacht", sagte der Freie-Wähler-Politiker der "Passauer Neuen Presse".
Auch die Industrie, "die eventuell Wasser aus dem Fluss für Kühlbetriebe entnimmt", solle nicht belastet werden. Stattdessen schlägt die Freie-Wähler-Vorlage vor, von allen Wasserverbrauchern, die an eine Pipeline angeschlossen sind und kein eigenes Brunnenwasser haben, eine Gebühr X zu erheben. Dies solle sicherstellen, dass die Wasseranbieter in ganz Bayern zukunftsfest sind, "damit nicht ein Investor sie alle aufkauft", sagte Aiwanger in der Zeitung.
Söder und Glauber: Wasserzoll bis zum Herbst
Die Regierung von CSU und Freie Wähler hatte Ende Juli nach einigen Debatten und internen Koalitionsverhandlungen bekanntgegeben, dass bis zum Herbst ein Gesetz zur Einführung eines Wasserzolls in Bayern kommen werde. Allerdings müssen bis dahin noch viele Fragen geklärt werden, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) betonten. Die beiden Parteien sind noch nicht einig über die konkrete Gestaltung.
Der sogenannte Wasserzoll existiert bereits in 13 der 16 Bundesländer, einige schon seit vielen Jahren. Jeder, der Wasser entnimmt, muss eine Gebühr zahlen. Die Höhe variiert je nach Bundesland und kann bis zu rund 30 Cent pro Kubikmeter betragen. CSU und Freie Wähler hatten bei der Regierungsbildung Ende 2023 vereinbart, in dieser Legislaturperiode einen Wasserzoll einzuführen, wie es zuvor geplant war.
Der Bayerische Gemeindetag kritisierte Aiwangers Aussagen. Der Minister stehe nicht für kommunale Belange, sondern für eine klare Klientelpolitik, nämlich die Befreiung großer Verbraucher, sagte der Präsident des Bayerischen Gemeindetages, Uwe Brandl (CSU). Für den Gemeindetag sind die Mindestanforderungen klar: Alle Wasserentnahmen, einschließlich der Landwirtschaft, sollten in den Wasserzoll einbezogen, gemessen und kontrolliert werden. Die Einnahmen sollten ausschließlich und spezifisch für die präventive Grundwasserschutz verwendet werden.
Der Bayerische Gemeindetag argumentierte gegen den Befreiungsplan des Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger und sah darin eine Form der Klientelpolitik. Stattdessen plädierten sie dafür, dass alle Wasserentnahmen, einschließlich der landwirtschaftlichen, in das Wasserzentrum einbezogen und die Einnahmen ausschließlich für den präventiven Grundwasserschutz verwendet werden, was ein kommunales Anliegen ist.
Angesichts der laufenden Debatten und der Notwendigkeit der Klärung bleibt die Gestaltung des geplanten Wasserzentrums in Bayern, wie von CSU und Freie Wähler vereinbart, ein Thema unter den Kommunen.