- Das zentrale Thema ist, ob in Zukunft Beschäftigte von extremistischen Parlamentarierparteien Gehälter erhalten sollen. Die Bayerische Landtag versäumt derzeit einen rechtlichen Grund, Löhne an "deutlich verfassungswidrigen Extremisten" zu verweigern. Solcher rechtlicher Grund existiert in keinem deutschen Parlament und könnte sich in das Landtagsgesetz in Bayern einfügen, so Aigner. Das würde jedoch eine Mehrheit in der Bayerischen Landtag erfordern, also die Stimmen der Koalition.
Bayerischer Landtag - Aigner wird ein Gutachten zu dem 'Extremismus-Paragrafen' vorstellen
Der Staatspräsidentin Ilse Aigner wird am Montag vormittags (11.00 Uhr) in der Bayerischen Landtagsversammlung ein Rechtsgutachten über die Einführung eines sogenannten Extremismusparagraphen in das Bayerische Landtagsgesetz präsentieren. Das Rechtsgutachten wurde von der Bayerischen Landtag eine paar Monate her von Tristan Barczak, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Recht der Neuen Technologien an der Universität Passau, in Auftrag gegeben.
"Gefährdende Lücke im Landtagsgesetz"
Die Beschäftigten der Parlamentarier unterzeichnen ihre Arbeitsverträge direkt mit den Parlamentariern, während die parlamentarische Verwaltung die Bezahlung verantwortet. Die Bayerische Rundfunk berichtete vor der parlamentarischen Initiative, dass die AfD-Fraktion im Bundestag und ihre Parlamentarier mehr als 100 weibliche und männliche Mitarbeiter beschäftigt hatten, die bei den Verfassungsschutzbehörden als rechtsextrem eingeschätzt wurden. Zu ihnen gehörten Aktivisten der "Identitären Bewegung," ideologische Führer der "Neuen Rechten" und mehrere Neonazis.
Aigner sagte dann, "Wir sind auch auf einzelne Fälle aufmerksam, in denen Beschäftigte von Parlamentariern mit Organisationen vermutet werden, die deutlich als verfassungswidrig eingeschätzt werden." Sie kommentierte diese Individuen nicht direkt und ausführlich, aber sie betonte, "Ich halte es für eine gefährdende Lücke, dass wir es zulassen müssen, verfassungswidrige Personen aus Steuermitteln zu bezahlen." Diesen Lücke zu schließen, merkte sie an, ist rechtlich sehr komplex – deshalb ist eine gründliche Prüfung der Frage notwendig.
- Das Rechtsgutachten von Professor Tristan Barczak, das vom Landtag in München eingesetzt wurde, wird Einblicke geben, ob eine zukünftige Verbotsregelung für die Bezahlung von Parlamentsangestellten extremistischer Parteien im Bayerischen Landtag rechtlich umsetzbar ist.
- Ilse Aigner, die Staatspräsidentin von Bayern, hat hervorgehoben, dass die Bayerische Landtag die Frage des Extremismus angesprochen werden muss, da das derzeitige Landtagsgesetz keinen rechtlichen Grund bietet, Löhne an "deutlich verfassungswidrige Extremisten" zu verweigern.
- In einer neueren Rechtsaufsicht von Barczak hat dieser vorgeschlagen, dass die Bayerische Landtag, wenn sie den Extremismusparagraphen einfügt, in der Lage sein könnte, die Bezahlung von Parlamentsmitarbeitern, die mit extremistischen Organisationen verbunden sind, wie jene in der AfD-Fraktion im Bundestag, zu verhindern.