Landesverfassungsgericht - AfD verliert Kontrolle im Ausschussstreit
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat einen Antrag der AfD-Fraktion gegen die Bildung eines Parlamentarischen Kontrollgremiums abgelehnt. Eine Gesetzesänderung, die die Größe des Kontrollgremiums von fünf auf vier Mitglieder verkleinerte, verletze weder die Rechte der AfD als Oppositionspartei noch ihr Recht auf Chancengleichheit, urteilten Richter am Mittwoch in Dessau-Roslau.
Der Landtag Sachsen-Anhalt hat im Juni 2022 neue Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums berufen, das den Verfassungsschutz kontrolliert. Dazu gehören Markus Kurz (CDU), Eva von Angern (Linke), Rüdiger Erben (SPD) und Guido Cosmaier (FDP).
In seinem Urteil stellte das Landesverfassungsgericht klar, dass die Mitarbeit in einer solchen Kommission grundsätzlich „spiegelbildlich“ erfolgen müsse. Die Besetzung sollte daher das Ansehen des Parlaments beeinträchtigen. „Es ist daher erforderlich, die Stärke der im Landtag vertretenen Fraktionen möglichst getreu abzubilden“, so das Gericht. Im Landtag gibt es sechs Fraktionen: die CDU, die SPD, die FDP, die AfD. , die Linke und die Grünen.
Allerdings hielten die Richter die Abkehr von der Spiegelung für gerechtfertigt „aufgrund widersprüchlicher verfassungsrechtlicher Standpunkte“. Eine geringere Mitgliederzahl kann auch bedeuten, dass nicht alle Oppositionsparteien vertreten sind, sodass nicht unbedingt die AfD die größte Oppositionspartei ist.
Der Parlamentarische Kontrollausschuss wird regelmäßig über die Arbeit und Erkenntnisse des Verfassungsschutzes informiert. Die Idee bestand darin, dem Kongress die Kontrolle über den Geheimdienst zu geben. Den Ausschussmitgliedern ist es nicht einmal gestattet, ihren Kollegen im parlamentarischen Gremium Informationen über die Sitzung preiszugeben. Im Gegenzug erhalten sie ein besonders tiefes Verständnis für die Arbeit des Secret Service.
Im Bundesland Sachsen-Anhalt stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als bestätigte rechtsextremistische Organisation ein. Zu diesem Zweck bewerteten die Behörden zahlreiche antimuslimische, rassistische und antisemitische Äußerungen von Beamten und Mandatsträgern.
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Quelle: www.stern.de