- AfD-Klage gegen Verfassungsschutzbericht
Am Dienstag (10:00 Uhr) wird ein Rechtsstreit der AfD gegen den Inlandsgeheimdienstbericht von 2021 vor dem Verwaltungsgericht Weimar verhandelt. Die Partei geht gegen drei Passagen in dem Bericht gerichtlich vor. Sie wirft vor, dass die AfD eine "Form extremer Islamophobie" an den Tag legt und dass sie beschuldigt wird, "Angriffe auf das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit" und "Geschichtsfälschung" zu tätigen.
Der 2021er Bericht bezeichnete zum ersten Mal den thüringischen AfD-Landesverband als "bewiesene rechtsextreme Bestrebung". Die Partei verfolgt jedoch derzeit keine rechtlichen Schritte gegen diese allgemeine Einstufung, wie der stellvertretende Landesvorsitzende Stefan Möller mitteilte.
Ob am Dienstag eine Entscheidung fällt, ist ungewiss, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Allerdings wird voraussichtlich in wenigen Wochen ein Termin für die Verkündung bekanntgegeben.
Obwohl die AfD ihre Einstufung als rechtsextreme Bestrebung in Thüringen nicht angefochten hat, sucht sie Schutz vor dem Verfassungsschutz gegen die Vorwürfe extremer Islamophobie, Angriffe auf die Rechtsstaatlichkeit und Geschichtsfälschung im 2021er Inlandsgeheimdienstbericht. Trotz der Ungewissheit einer Entscheidung am Dienstag wird das Gericht voraussichtlich in wenigen Wochen einen Termin für die Beratung bekanntgeben.