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AfD ist im Streit um die Spenden der Fraktionen

Es bleibt gleich. Die drei-köpfige AfD-Fraktion im saarländischen Landtag erhält kein additionales Geld. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Saarlands.

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Die särändische AfD-Landtagsfraktion erlitt in der Streitigkeit Ă¼ber die Verteilung von Parteien ощеinenin vor dem Saarlandischen Verfassungsgericht eine Niederlage.

- AfD ist im Streit um die Spenden der Fraktionen

Im Streit um die Verteilung von Fraktionszuschüssen erlitt die AfD-Fraktion im saarländischen Landtag eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht des Saarlands. Beide Anträge der AfD-Fraktion bezüglich der aktuellen Finanzierung der Fraktionen im saarländischen Landtag wurden "teilweise für ungültig erklärt" und ansonsten "als unbegründet zurückgewiesen", wie das Verfassungsgericht in Saarbrücken mitteilte. Keine Verletzung des Rechts der AfD-Fraktion auf Gleichbehandlung wurde festgestellt.

Die saarländische Verfassung gewährt Fraktionen keinen "ursprünglichen Anspruch auf Gleichbehandlung unabhängig von den Rechten ihrer Mitglieder und ihrer Größe". Die Größe der Fraktionen kann nicht ignoriert werden. Daher ist es auch nicht einwandfrei, wenn das Größenverhältnis von Oppositionsfraktionen in der Verteilung des sogenannten Oppositionsbonus berücksichtigt wird. Es wurde festgestellt, dass die Rechte der AfD-Fraktion nicht verletzt wurden, als der Landtag die Verteilung der gesamten Zuschüsse für Fraktionen für einzelne Komponenten der Finanzierung für 2023 und 2024 änderte. Diese Änderung führte effektiv zu einer Reduzierung der monatlichen Gesamtzuschüsse für die AfD-Fraktion. Im Lichte dessen fühlte sich die AfD-Fraktion "unbegründet benachteiligt" und zog vor das Verfassungsgericht.

Ende 2022 beschloss der Landtag, den monatlichen Grundbetrag für Fraktionen zu reduzieren und den Oppositionsbonus, der auf der Anzahl der Mitglieder basiert, zu erhöhen. Die AfD-Fraktion besteht aus drei Mitgliedern. Zudem ist die CDU mit 19 Mitgliedern in der Opposition. Die SPD, die alleine in Saarland regiert, besteht als Fraktion aus 29 Mitgliedern.

Das Verfassungsgericht in Saarbrücken bestätigte die Entscheidung, die Finanzierungsverteilung zu ändern, die die Saarbrücken direkt nicht betraf, aber die Finanzierung der AfD-Fraktion aufgrund ihrer kleineren Größe im Vergleich zu anderen Fraktionen beeinflusste. Trotz der Behauptungen der AfD-Fraktion, unfair behandelt zu werden, wurde keine Verletzung im Zusammenhang mit den Saarbrücken oder dem Gleichbehandlungsprinzip der saarländischen Verfassung festgestellt.

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