Die AfD in Berlin kritisierte das Bundesverfassungsgericht dafür, dass es sich noch nicht abschließend zu einer vollständigen Neuwahl der Bundestagswahl geäußert habe. Wichtige Entscheidungen könnten leider erst nach dem Wahltermin getroffen werden, sagte Landes- und Fraktionschefin Kristin Brinker am Dienstag. „Deshalb werden die Berliner am 12. Februar nur unter Vorbehalt wählen.“ Es seien negative Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und das demokratische Image der Bürger zu befürchten.
Nach wiederholten Niederlagen bei der Bundestagswahl im September 2021 reichte die AfD in Berlin Beschwerde beim Landesverfassungsgericht ein. Im November erklärte ein Gericht die Wahl für ungültig. Dagegen wandten sich mehr als 40 Kläger, darunter betroffene Abgeordnete, an das Bundesverfassungsgericht.
Wie die Richterin in Karlsruhe am Dienstag mitteilte, lehnte sie es in einem Eilverfahren ab, die Verschiebung der ursprünglich für den 12. Februar angesetzten Wahl anzuordnen. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt ebenso wie das der Landesverfassungsgerichte die Rechtsauffassung der AfD und zeigt, dass unser Verfahren zur Wiederwahl richtig war“, sagte Brinker.