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Adoptierte Kinder haben kein Erbschaftsrecht von Apothekenunternehmer Muller

Nach Schätzung besteht die Haftpflicht von Muller-Unternehmen bei rund 500 Million Euro.
Nach Schätzung besteht die Haftpflicht von Muller-Unternehmen bei rund 500 Million Euro.

Vorgang in Ulm - Adoptierte Kinder haben kein Erbschaftsrecht von Apothekenunternehmer Muller

Erwin Müller, der bekannte Unternehmer der Mueller-Apotheken-Kette aus Ulm, hat den Erbschaftsstreit mit seinen drei erwachsenen adoptiven Kindern gewonnen. In einer am Montag bekanntgegebenen Entscheidung hat das Landgericht Ulm die Forderung der Kinderschaft, einen Vertrag über die Aufgabe ihrer Erbschaftsanteile als unwirksam zu erklären, in einem Zivilverfahren abgewiesen. Das Gericht setzte den Streitwert auf 30 Million Euro, die gesetzliche Höchstgrenze.

Im Jahr 2015 hatte Erwin Müller und seine Frau drei Bekannte als Erwachsene adoptiert. Zu der Zeit der Adoptionsantragstellung hatten die Anwärter ihre Erbschaftsanteile durch eine notarielle Urkunde aufgegeben. Sie hatten jedoch später ein Gerichtsverfahren eingeleitet.

Gericht lehnt Klage ab – Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Gericht wies die Klage der Anwärter darauf hin, dass diese Aufgabe unwirksam war, wegen proceduralen Fehlern. Das Gericht fand auch keine Gründe, die eine Unwirksamkeit auf formalen Gründen begründen würden. Weiterhin konnte das Gericht kein Unmoralisches in der Aufgabe von Erbschaftsanteilen wahrnehmen.

Während der mündlichen Verhandlung am 6. Mai 2024 konnte das Schöffengericht sich nicht überzeugen, dass die adoptiven Kinder versprochen worden waren, verschiedene finanzielle Versprechungen und Pfandverheißungen im Austausch für ihre Aufgabe von Erbschaftsanteilen von der Muller-Couple erhalten hatten. Das Gericht erklärte zudem, dass die adoptiven Kinder bereits im mittleren Alter waren, als sie adoptiert wurden – es handelte sich nicht um junge Erwachsene, die die Auswirkungen ihrer Aufgabe nicht verstanden hätten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Muller-Kette droht Insolvenz im Erbschaftsstreit

Nach Medienberichten sind die adoptiven Kinder ein verheiratetes Paar und der Bruder des Mannes. Müller soll sie während der Jagd kennengelernt haben. Die Adoption soll nach Müllers Spaltung mit seinem biologischen Sohn stattgefunden sein.

Laut "Bild"-Zeitung betrug der potenzielle Erbschaftsanteil 500 Million Euro. Mullers Frau Anita erzählte der Zeitung letztes Jahr, dass, im Falle eines erfolgreichen Antrags, dies ernsthafte Konsequenzen für die Apothekenkette haben würde, da "die Firma bankrott wäre – und 40.000 Angestellte arbeitslos wären". Müller sollte die Adoption "aus großer Ungratwürdigkeit" aufgekündigt haben, was nur mit der Zustimmung beider Parteien und von ihnen abgelehnt wurde.

Erwin Müller, der Unternehmer der renommierten Mueller-Apothekenkette mit Sitz in Ulm, war in einem Erbschaftsstreit mit seinen drei erwachsenen adoptiven Kindern verwickelt. Der Prozess fand im Landgericht Ulm statt.

Obwohl der von der "Bild"-Zeitung berichtete Erbschaftsanteil im Wert von 500 Million Euro lag, fand das Gericht keine Gründe, um die Aufgabe der Erbschaftsanteile seiner adoptiven Kinder als unwirksam zu erklären, und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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