- Abschaffung des Kriegsverbrechergerichts
Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl im Syrien-Kriegsverbrecher-Prozess auf
Ein Haftbefehl gegen einen Verdächtigen in einem Prozess, der sich mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Syrien befasst, wurde zurückgezogen. Diese Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach der Zurückweisung eines Einspruchs der Bundesanwaltschaft gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Koblenz. Der Mann, der seit seiner Festnahme im März 2023 in Haft war, wurde Anfang Juli aufgrund mangelnder Beweise für einen schweren Verdacht auf eine Straftat aus der Haft entlassen. Er ist nun ein freier Mann, wobei der Prozess gegen ihn weiterläuft.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem syrischen Mann verschiedene Delikte vor, darunter die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation, Kriegsverbrechen und Mord. Es wird vermutet, dass er sich im Jahr 2015 der islamistischen Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und an der Hinrichtung von Gefangenen teilgenommen hat. Er soll auch Zivilisten als Geiseln genommen haben.
Allerdings argumentierte der Verteidiger des Mannes im Gericht, dass sein Mandant nie Mitglied oder Unterstützer von IS gewesen sei. Er sei weder ein Islamist noch gläubig. Es gibt nicht genügend Beweise, um zu beweisen, dass er ein Mitglied von IS war.
Das OLG in Koblenz führte die Aufhebung des Haftbefehls damit, dass der Mann aufgrund der ersten Beweisauswertung über 20 Verhandlungstage hinweg nicht mehr als stark verdächtig erscheint, die ihm zur Last gelegten Verbrechen begangen zu haben.
(Paraphrased text)
Die Bundesanwaltschaft beantragte initially, den Fall vor dem Gericht erster Instanz zu verhandeln, aufgrund der Schwere der Vorwürfe. Trotz der fortgesetzten Inhaftierung des Mannes konnte das Gericht erster Instanz den Prozess nicht aufgrund mangelnder Beweise fortsetzen.