zum Inhalt

57-Jähriger verurteilt wegen Mordes an Vater

57-Jähriger verurteilt wegen Mordes an Vater

In Rheinland-Pfalz strangelte ein Mann seinen 88-jährigen Vater und trennte ihm fast den Kopf ab. Laut einem Bericht erlitt das Opfer keinen "Schmerz weit über das Notwendige hinaus". Der Täter muss nun ins Gefängnis.

Das Landgericht in Frankenthal, Rheinland-Pfalz, hat einen 57-jährigen Mann wegen Totschlags in minderer Tate zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht befand ihn schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Kammer stellte fest, dass der Mann seinen Vater Ende Dezember in Neustadt an der Weinstraße getötet hatte. Zunächst strangulierte der Angeklagte den 88-Jährigen, der im Bett lag. Anschließend trennte der 57-Jährige mit einem Küchenmesser fast vollständig den Kopf des noch lebenden Opfers ab, wie das Urteil feststellte. Der 88-Jährige starb an Ersticken und Blutverlust.

Zunächst wurde der Sohn wegen Mordes aus Grausamkeit angeklagt, da die Staatsanwaltschaft annahm, dass der Vater während der Tat starke Schmerzen erlitt. Allerdings ergab ein Gutachten, dass er keinen "Schmerz weit über das Notwendige hinaus" erlitt. Daher sah die Kammer den Tatbestand nicht als Mord, sondern als Totschlag an.

Das Urteil der Kammer lag unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die zunächst sechs Jahre und zwei Monate Haft für Totschlag in minderer Tate gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf vier Jahre und zwei Monate Haft für den gleichen Tatbestand. Beide Parteien verzichteten auf Berufung, sodass das Urteil rechtskräftig ist.

Die Verteidigung argumentierte, dass der 57-Jährige wegen Totschlags in minderer Tate zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt werden sollte. Die Kommission, die für die Rechtspflege in Rheinland-Pfalz zuständig ist, stimmte der Verteidigung zu, da dies mit den während des Prozesses vorgelegten Beweisen übereinstimmte.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles