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51 Ermittlungen wegen Betrugs beim Coronavirus-Test

Es werden vermehrt Fälle von mutmaßlichem Betrug bei der Rechnungsstellung für Corona-Tests in Brandenburg bekannt. Es könnte jedoch auch mehr vorliegen.

Für einige Betreiber von Teststationen war die Corona-Pandemie ein einträgliches Geschäft.
Für einige Betreiber von Teststationen war die Corona-Pandemie ein einträgliches Geschäft.

- 51 Ermittlungen wegen Betrugs beim Coronavirus-Test

In Brandenburg wurden bisher von den Staatsanwaltschaften 51 Fälle von mutmaßlichem Betrug bei der Abrechnung von COVID-19-Tests eingeleitet. In sechs dieser Fälle wurde ein initialer Schaden von etwa 134.500 Euro festgestellt, wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Potsdam auf Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Daniela Oeynhausen mitteilte.

In 32 Fällen wird noch der Schadensbetrag geprüft. Die übrigen Untersuchungen wurden eingestellt oder an Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer übergeben. Aufgrund der laufenden Prüfung der Abrechnungsunterlagen werden weitere Fälle von mutmaßlichem Abrechnungsbetrug erwartet.

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) hat bisher der Staatsanwaltschaft in Potsdam acht Fälle von mutmaßlichem gewerblicher Abrechnungsbetrug gemeldet, was zur Einleitung von sieben Verfahren führte. In weiteren 41 Fällen wurden die Ermittler informiert.

Bis Mitte 2023 hat die KVBB etwa 3.600 sogenannte Intensivprüfungen von COVID-19-Abrechnungen bearbeitet. Etwa 2.700 dieser Prüfungen wurden ohne Maßnahmen eingestellt. Etwa 720 Verfahren wurden mit Maßnahmen eingestellt, und etwa 200 hatten eine Abrechnung abgelehnt. In etwa 230 Fällen leitete die KVBB Verfahren ein.

Mehrere Verfahren gegen Verdächtige außerhalb Brandenburgs

Die Staatsanwaltschaft in Neuruppin führt derzeit drei Verfahren durch, in denen die Verdächtigen nicht in Brandenburg, sondern in Berlin, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern wohnen. Die Staatsanwaltschaft in Potsdam hat vier Verfahren gegen Verdächtige aus Berlin. Ein weiterer Fall betrifft einen Verdächtigen aus Sachsen.

Während der Überprüfung der Abrechnung von COVID-19-Testzentren meldete das Robert Koch-Institut zwischen Juli 2022 und Februar 2023 insgesamt 196 statistische Anomalien an die Brandenburgische Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). In 103 Fällen lag ein initialer Verdacht auf strafbare Handlungen von mehr als geringem Gewicht vor, der an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde.

Nach dem Ausschluss mehrfacher Berichte über einen Verdächtigen wurden die Fälle in ein einziges Ermittlungsverfahren zusammengefasst. Die LAVG prüft derzeit 38 Fälle, die bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein sollten.

Die laufende Prüfung der Abrechnungsunterlagen deckt weitere mutmaßliche Fälle von Abrechnungsbetrug im Zusammenhang mit COVID-19-Tests auf. Neben den Fällen in Brandenburg wurden mehrere Verfahren gegen Verdächtige außerhalb des Bundeslandes eingeleitet.

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