An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt sind bislang 50 Promotionsverfahren begonnen worden. An der Hochschule Anhalt seien es allein 26, teilte das Wissenschaftsministerin in Magdeburg auf Nachfrage mit. An der Hochschule Magdeburg-Stendal wurden 12 registriert und an den Hochschulen Merseburg und Harz jeweils 6. Seit Mai 2021 können die Hochschulen ihre Nachwuchswissenschaftler selbstständig zum Doktorgrad führen.
Dafür wurden fünf Promotionszentren eingerichtet, die teils hochschulübergreifend arbeiten. 18 Promotionsverfahren wurden etwa am Promotionszentrum für Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien begonnen, 12 waren es im Bereich Life Science. Bei den Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften wurden 11 Verfahren registriert, im Bereich Umwelt und Technik 7, bei der Architektur und Designforschung 2.
Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD) sieht mit den Zahlen das große Interesse von Forschenden und Absolvierenden bestätigt. Dabei seien deutliche wissenschaftliche Erträge gerade im Bereich anwendungsorientierter Forschung zu erwarten. «Auch deshalb gehe ich davon aus, dass sich das Modell der Promotionszentren in Sachsen-Anhalt erfolgreich etablieren wird und zugleich Modellcharakter für andere Bundesländer hat.»
Es gab auch schon einen ersten frisch gebackenen Dr.: Im Promotionszentrum Umwelt und Technik an der Hochschule Magdeburg-Stendal schloss ein Nachwuchswissenschaftler am 12. Oktober 2022 das erste Promotionsverfahren erfolgreich ab, wie es hieß. Im Promotionszentrum Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologie der Hochschule Anhalt, Hochschule Harz und Hochschule Merseburg wird laut Ministerium voraussichtlich im Frühjahr 2023 das erste Promotionsverfahren abgeschlossen sein.
Schwerpunkt für die Promotionen sind weiter die Universitäten Halle und Magdeburg. Dort wurden laut dem Statistischen Landesamt allein im Prüfungsjahr 2021 insgesamt 584 Promotionen abgeschlossen.
Wissenschaftsminister Willingmann betonte, die Einführung des Promotionsrechts an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sei eine sinnvolle und notwendige Fortentwicklung des Wissenschaftssystems. «Damit erkennen wir den deutlich gewachsenen Forschungsanspruch unserer Hochschulen an, stärken ihre Zukunftsfähigkeit im Wettbewerb um die klügsten Köpfe und schaffen für Graduierte größere Chancengerechtigkeit.»