- 46-jähriger Mann beschuldigt, Ehepartnerin ermordet zu haben
Nach einem tödlichen Angriff mit einer Armbrust und einem Messer wurde ein 46-jähriger Mann vom Landgericht Zwickau wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Richter Jörg Burmeister bezeichnete die Tat als in höchstem Maße verwerflich, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Getrieben von der Unfähigkeit, ihre Liebe zurückzugewinnen, wollte er seine Frau nach ihrer Trennung auslöschen und sie sogar im Tod besitzen. Er ließ eine Abbildung von ihr auf ihrem Grabstein mit einem "Sklavenring" um ihren Hals anfertigen.
Das Paar soll eine romantische Beziehung geführt haben, die von BDSM geprägt war - ein Oberbegriff für sexuelle Vorlieben, die Dominanz, Submission und Sadomasochismus umfassen. Die Frau trennte sich schließlich von dem Mann. Als sie Ende Juli 2023 in die gemeinsame Wohnung in Plauen zurückkehrte, um die Katzen zu versorgen, erwartete sie der nun 46-jährige Deutsche bewaffnet mit einer geladenen Armbrust. Der Bolzen traf sie ins Gesicht und blieb in ihrem Gaumen stecken. Anschließend attackierte er sie mehrmals mit einem Messer am Hals, was zu ihrem Tod führte, wie das Urteil feststellt. Sie war damals 37 Jahre alt. Richter Burmeister beschrieb die Tat als feige und von niedrigen Trieben getrieben.
Die Argumente der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung wurden aufgrund der Aussage eines Minderjährigen nicht öffentlich gemacht. Dennoch musste das Gericht zwischen Totschlag und Mord abwägen, wie Burmeister mitteilte. Der Angeklagte gestand die Tat, gab aber unterschiedliche Versionen ab. Er behauptete, der Armbrustbolzen sei versehentlich abgefeuert worden, als es zu einer Konfrontation mit der Frau kam. Die Richter glaubten ihm jedoch nicht. Das Gericht bezog sich auf eine digitale Notiz, die detaillierte Pläne für einen vorsätzlichen Mord mit einer Armbrust und einem Messer enthielt.
Geldleistung für die Tochter des Opfers
Die 13-jährige Tochter des Opfers erhielt eine Einmalzahlung von €25.000 als Hinterbliebenenleistung, die der Inhaftierte zahlen muss. Burmeister erklärte, dass das Geld dazu dienen soll, die emotionalen Auswirkungen der Gewalt zu mildern. Das Mädchen musste nicht nur den Verlust ihrer Mutter verkraften, sondern fühlt sich auch schuldig, weil sie ihre Mutter nicht beschützen konnte. Außerdem soll die Zahlung vermitteln, "Du trägst keine Verantwortung für den Tod deiner Mutter", wie Burmeister es formulierte.
Obwohl solche Gewaltakte gegen Frauen als 'Femicide' bezeichnet werden, wurde dieser Begriff vom Gericht nicht verwendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit der Entscheidung des Gerichts sehr zufrieden. Die Verteidigung hat eine Woche Zeit, um Berufung einzulegen.
Der 46-jährige Mann wurde zunächst vor dem Gericht erster Instanz wegen des tödlichen Angriffs auf seine Frau angeklagt. Obwohl der Angeklagte die versehentliche Abgabe des Armbrustbolzens behauptete, fand das Gericht erste Instanz Beweise für vorsätzliche Mordpläne und wies seine Ausrede zurück.