Ein 34-jähriger Flugzeugpilot der Bundeswehr wurde in der Region Nordfriesland mit einem Laserpointer geblendet. Glücklicherweise wurde durch den Scheinwerfer niemand verletzt und die Besatzung des zweimotorigen Propellerflugzeugs behielt die Kontrolle, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Der Mann, der den Laserpointer auf die Maschine gerichtet hatte, wurde am Freitag am Tatort gefunden und das Gerät übergeben.
Derartige Vorfälle haben den Angaben zufolge in letzter Zeit zugenommen. Deshalb waren am Tattag Beamte in der Nähe und beobachteten die Blendung. Die Polizei teilte mit, dass der verwendete Laserpointer der Klasse 4 in Deutschland nicht kostenlos verkauft werden dürfe und beim Betrieb verschiedene Schutzmaßnahmen getroffen werden müsse.
In diesem Zusammenhang warnen sie vor Handlungen, die auf den ersten Blick falsch erscheinen könnten. Harmlos, „abbrechen“. Direkte Blendung kann die Sicht der Besatzung stark einschränken. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Absturz kommen. Es kann auch zu schweren Augenschäden kommen. Das Blenden eines Flugzeugs ist eine Straftat und ein gefährlicher Eingriff in die Flugsicherheit, der mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden kann.