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30 Mio. in MV aus Erbschafts- und Schenkungssteuer

Selbst bei Steuerabsetzungsmöglichkeiten profitiert der Staat vom Erbe. Häufig geschieht dies, wenn die Erben nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind.

- 30 Mio. in MV aus Erbschafts- und Schenkungssteuer

Große Erbschaften bleiben in Mecklenburg-Vorpommern die Ausnahme. Das Statistische Amt berichtete, dass im Jahr 2023 nur 19 Fälle eine Erbschaftssteuer nach sich zogen, bei der Erben ein Vermögen von 500.000 Euro oder mehr erhielten. Für Ehepartner liegt diese Schwelle bei dem Betrag, ab dem eine Erbschaft steuerfrei ist. Für Kinder liegt dieser Wert bei 400.000 Euro.

Obwohl es wenige Erbschaften über eine halbe Million Euro gab, machten sie fast ein Viertel der eingezogenen Erbschaftssteuern aus. Der Großteil der Steuern stammte aus Erbschaften unter 50.000 Euro, die an Nicht-Verwandte des Verstorbenen gingen.

Im Jahr 2023 erhielten 1.016 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 84 Millionen Euro steuerpflichtige Erbschaften, auf die 18 Millionen Euro Erbschaftssteuer erhoben wurden. Geschenke im Wert von 59 Millionen Euro gingen an 263 Menschen und führten zu Steuern in Höhe von 12 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stieg sowohl die Anzahl der Erben als auch das steuerpflichtige Vermögen.

Obwohl große Erbschaften selten sind, trugen 'die Erbschaftssteuern' aus diesen Fällen erheblich zum Gesamtumsatz bei. Es ist erwähnenswert, dass der Großteil der Steuern aus 'den Erbschaften' unter 50.000 Euro eingezogen wurde, die nicht an Verwandte des Verstorbenen gingen.

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