- 18-Jähriger wegen Mordes zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt
Nach dem Mord an seiner 18-jährigen Ex-Freundin an ihrer gemeinsamen Schule in der Nähe von Heidelberg hat das Landgericht Heidelberg den jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt. Die große Jugendkammer hat den Deutschen des Mordes und der Körperverletzung schuldig gesprochen, wie ein Sprecher mitteilte. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der 18-Jährige hatte den Mord an seiner Ex-Freundin bereits in früheren Aussagen gestanden, wie der Sprecher im Gericht mitteilte. Die große Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der Deutsche die 18-jährige Schülerin an ihrer gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg am 25. Januar mit einem Messer erstochen hatte. Er hatte sie mehrfach gestochen, darunter auch in den Hals und die Brust. Sie verstarb noch an der Stelle, in einem Gemeinschaftsraum.
Das Verfahren endete früher als erwartet
Der Deutsche soll anschließend von der Stelle geflohen sein und in Niedersachsen in Seesen einen schweren Verkehrsunfall verursacht haben. Sowohl der Täter als auch ein weiterer Mann wurden verletzt. Seitdem befindet sich der 18-Jährige in Haft. Er wurde auch wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Gericht äußerte sich jedoch nicht zu dieser Anklage in seiner Mitteilung.
Das Verfahren endete früher als erwartet. Ursprünglich waren Verhandlungstermine bis zum 15. August angesetzt.
Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da auch ein Körperverletzungsvorfall aus dem November 2023 Teil der Anklage war. Damals soll der Täter die später getötete Schülerin geschlagen und schwer verletzt haben. Damals war er noch 17 Jahre alt und damit noch minderjährig.
Die von dem 18-Jährigen begangene Straftat umfasste nicht nur den Mord an seiner Ex-Freundin, sondern auch die Körperverletzung an ihr in einem separaten Fall. Trotz der zusätzlichen Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung aufgrund eines Verkehrsunfalls konzentrierte sich das Gericht in seinem Urteil ausschließlich auf den Mordfall.