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15-jähriger Tod: Der Mordprozess gegen einen Mitschüler beginnt

Tatort in Salzgitter
Kerzen, Blumen und Figuren gedenken am Tatort in Salzgitter der getöteten 15-Jährigen.

Der tragische Tod der 15-jährigen Schülerin Anastasia aus Salzgitter in diesem Sommer hat viele erschüttert. Der heute begonnene Prozess sollte keine Routine werden – ein 14-Jähriger wurde wegen Verschwörung zum Mord vor dem Landgericht Braunschweig angeklagt.

Der Angeklagte und ein 13-jähriger Klassenkamerad sollen das Mädchen am 19. Juni auf einem verwilderten Acker im Kreis Salzgitter-Fredenberg erstickt und ihre Leiche im Gebüsch versteckt haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, das Mädchen „im Einvernehmen mit den strafrechtlich Verantwortlichen“ getötet zu haben. Jugendstrafgerichtshof verhandelt hinter verschlossenen Türen.

Der Junge soll den Drahtzieher der Tat gewesen sein

Die Ermittler hielten sich von Anfang an bedeckt und lieferten Hinweise auf mögliche Motive und den genauen Ablauf der Tat. Den veröffentlichten Erkenntnissen zufolge kennen sich die drei seit der Schulzeit und treffen sich in ihrer Freizeit gelegentlich zu Spaziergängen und Plaudereien. Die beiden Jungen sollen seit etwa Mitte Mai geplant haben, den 15-Jährigen zu töten.

„Das spätere Opfer war dem 14-jährigen Mädchen gegenüber gnädig und sah in ihm einen vertrauenswürdigen Freund, der sie mochte“, hieß es in der Anklageschrift vom November. Warum die Jungen ihre Mitschüler töteten, konnte laut Staatsanwaltschaft letztlich nicht geklärt werden. Die Leiche von Anastasia, die von Verwandten als vermisst gemeldet worden war, wurde zwei Tage später gefunden. Nach der brutalen und entsetzlichen Tat wurde ein bewegendes Begräbnis mit großer Anteilnahme für das junge Opfer abgehalten.

Nach Angaben des Gerichts war der Angeklagte zu Beginn des Prozesses unter 14 Jahre alt. „Der Spiegel“ zitierte seinen Verteidiger vorab mit den Worten: „Ich werde vor Gericht den Freispruch meines Mandanten verlangen, weil er unschuldig ist und das Opfer nicht selbst getötet hat.“ Komplizen sind das nicht Alter des Täters zum Tatzeitpunkt

Insgesamt sind 13 Verhandlungstermine angesetzt. Nach derzeitiger Planung könnte ein Urteil bis Ende Februar fallen. Dem Angeklagten drohen dann bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe nach dem Jugendstrafgesetzbuch. Der mutmaßliche Komplize war zum Zeitpunkt der Tat minderjährig und wurde mit Zustimmung der Eltern in einer Nervenheilanstalt untergebracht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten das Opfer und der mutmaßliche Täter einen russischen Migrationshintergrund. Der 15-Jährige ist russischer Staatsbürger, der mutmaßliche Täter besitzt die deutsche und die russische Staatsbürgerschaft.

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