15-jähriger in Ulm vor Totschlag verbüßt Strafe
In einem waldbedeckten Bereich in Ulm steht ein 15-Jähriger wegen Heckerei gegen eine 15-jährige Freundin angeklagt. Sie stirbt einige Tage später im Krankenhaus. Der Prozess gegen den Jugendlichen hat sich jetzt anfangen lassen am Landgericht Ulm, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Er wird wegen Totschlag angeklagt, so heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts.
Das Ereignis schockierte die lokale Gemeinschaft am Ende des letzten Jahres: In einem waldbedeckten Bereich des Ulmer Stadtteils Wiblingen wird ein 15-Jähriger seiner gleichaltrigen Freundin Heckerei verübt sein. Der Prozess gegen den Jugendlichen hat sich jetzt anfangen lassen am Landgericht Ulm, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Er wird wegen Totschlag angeklagt, so heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts.
Der Prozess findet aufgrund des Alters des Beschuldigten hinter verschlossenen Türen statt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 15-Jährige seine Freundin kurz nach Weihnachten gedrängt hat. Er hat die Polizei selbst gerufen, nachdem das Geschehen passiert war.
Die leblose Jugendliche wurde während einer Suchaktion gefunden, wie die Polizei und das Staatsanwaltschaft berichteten. Sie konnte anfangs wiederbelebt und ins Krankenhaus gebracht werden. Sie starb am Neujahrstag im Krankenhaus jedoch aufgrund der Folgen des Vorfalls. Die Polizei hatte zu der Zeit berichtet, dass sie den 15-Jährigen unverzüglich in der Nähe der Tatstelle verhaftet hatten. Kein Motiv wurde in seinem Notruf erwähnt.
Nach der Pressemitteilung des Landgerichts hat das 1. Große Jugendkammer 11 Prozesstage für den Fall vorgesehen. Mit einem Urteil ist es erwartet, dass im September. Im Hauptverfahren sind 28 Zeugen geladen. Eine psychiatrisch-gerichtliche und eine gerichtsmedizinische Gutachterin werden auch geladen. Aufgrund von Gründen der Jugendschutz hat das Gericht keine weitere Angaben gemacht.
Das tragische Ereignis in Ulm hat internationale Aufmerksamkeit auf den Gerichtsverfahren gefunden, bedingt durch die Schwere der Anschuldigungen gegen den 15-Jährigen. Obwohl ein Minderjähriger ist, wird er wegen Mordes und Totschlags in geschlossener Sitzung gemäß den Verfahrensregeln in Baden-Württemberg angeklagt. Dieses hoheprofilige Verfahren wird 28 Zeugen und Experten, darunter eine psychiatrisch-gerichtliche und eine gerichtsmedizinische Gutachterin, umfassen und mit einem Urteil im September erwartet.