Sebastian Hartmann, Mitglied der SPD im Deutschen Bundestag, hat eine gesetzliche Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen für zwei Wochen gefordert.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion der Rheinischen Post sagte, der Fall zeige die dringende Notwendigkeit einer klaren Aufbewahrungsfrist. „Die Sicherheitsdienste können nicht darauf hoffen, dass ein Terrorverdächtiger Kunde des Mobilfunkanbieters mit der längsten Speicherdauer ist.“ Bei den meisten Ampeln sei die gesetzliche Grundlage, dass „IP-Adressen immer 14 Tage lang gespeichert werden die Zukunft” geschaffen werden soll.
Catrop-Rauxel-Ermittler helfen bei der IP-Adresse
Anfang Januar wurden während einer Anti-Terror-Operation in Castrop-Rauxel zwei Die iranischen Brüder bei der Operation festgenommen. Ihnen wird vorgeworfen, einen islamisch motivierten Anschlag geplant und versucht zu haben, dafür Gift zu beschaffen. Die Ermittler identifizierten die Verdächtigen nur anhand der IP-Adresse.
Der Sprecher des von der SPD geführten Bundesministeriums des Innern bewertete die Initiative der SPD-Mitglieder positiv. „Die Speicherung von IP-Adressen erfordert einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum“, sagte sie der „Rheinischen Post“. Das zeigt die Terrorklage von Castrop-Rauxel erneut.
FDP fördert “Quick-Freeze-Verfahren”
Das von der FDP geführte Bundesjustizministerium sieht das anders und fördert stattdessen die Speicherung von IP-Adressen zum sogenannten Quick-Freeze Verfahren. Die Speicherung der Daten von IP-Adressen ohne Angabe von Gründen bietet keine Rechtssicherheit, da diese nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf „den unbedingt erforderlichen Zeitraum“ zu beschränken ist.
Die Frage der Sicherung von Telekommunikationsdaten zur Verbrechensbekämpfung ist seit langem ein umstrittenes Thema innerhalb der Ampelregierung. Justizminister Marco Buschmann (FDP) will, dass das Verfahren auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt wird. Telekommunikationsanbieter werden im Anfangsverdachtsfall verpflichtet, die Daten einzelner Teilnehmer für einen bestimmten Zeitraum zu speichern – sozusagen ein „Freeze“. Innenministerin Nancy Faeser entgegnete jedoch, dass dies kein ausreichender Ersatz für die Speicherung von IP-Adressen sei.