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Prozess in Brauschweig
Im Saal 141 des Landgerichts Braunschweig findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess statt.

Im Prozess nach dem gewaltsamen Tod der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter wollte der Angeklagte den Mordvorwurf zunächst verschweigen. Sein Mandant werde sich äußern, nicht aber zum mutmaßlichen Verhalten selbst, kündigte sein Verteidiger Thilo Schäck kurz vor Beginn einer am Mittwoch angesetzten Verhandlung an. Der 14-Jährige ist wegen heimtückischer Tötung am Landgericht Braunschweig angeklagt.

Der Angeklagte und ein 13-jähriger Klassenkamerad sollen das Mädchen am 19. Juni auf einem verwilderten Acker im Kreis Salzgitter-Fredenberg erstickt und ihre Leiche im Gebüsch versteckt haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, das Mädchen „im Einvernehmen mit den strafrechtlich Verantwortlichen“ getötet zu haben.

Verteidiger Shaq sagte, dass sein Mandant derzeit nur Fragen zu seiner eigenen Biographie beantworten werde. Der Anwalt kündigte zudem an, in dem Verfahren einen Freispruch anzustreben. „Ich glaube nicht, dass mein Mandant das Mädchen getötet hat“, sagte er vor dem Prozess. Bis Ende Januar waren insgesamt 13 Anhörungen angesetzt.

Das Jugendstrafgericht verhandelte hinter verschlossenen Türen. Nach dem Jugendstrafgesetz beträgt die Höchststrafe zehn Jahre Freiheitsstrafe. Der mutmaßliche Komplize war zum Zeitpunkt der Tat minderjährig und wurde mit Zustimmung der Eltern in einer Nervenheilanstalt untergebracht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten das Opfer und der mutmaßliche Täter einen russischen Migrationshintergrund. Der 15-Jährige ist russischer Staatsbürger, der mutmaßliche Täter besitzt die deutsche und die russische Staatsbürgerschaft.

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