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13 Anträge für den Anbau von Cannabis in Rheinland-Pfalz

Seit Juli können Vereine, die Cannabis anbauen wollen, Genehmigungen beantragen. bislang haben dies jedoch nur wenige getan. Die Hürden sind tatsächlich hoch.

- 13 Anträge für den Anbau von Cannabis in Rheinland-Pfalz

Einen Monat nach dem offiziellen Startschuss für Cannabis-Anbauvereine wurden im Rheinland-Pfalz nur 13 Anträge auf Genehmigung eingereicht. Diese werden derzeit von der Staatsstelle für Soziales, Jugend und Welfare (LSJV) in Mainz geprüft, wie ein Sprecher bestätigte. Die Behörde ist zentral für die Genehmigung neuer Anbauvereine im Rheinland-Pfalz zuständig.

Zunächst müssen die Anträge auf Vollständigkeit geprüft werden. Wenn ein Antrag vollständig ist, hat die Behörde drei Monate Zeit für die Bearbeitung. Seit dem 1. Juli können sogenannte soziale Clubs Anträge stellen, die es ihren maximal 500 Mitgliedern ermöglichen, Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen und zu verwenden. Zunächst gab es viele mehr Interessenten als Anträge, die bisher eingereicht wurden.

Strenge Anforderungen an Anbauvereine

Die Hürden für Anträge sind hoch: Vereine müssen Konzepte für Jugendschutz und Suchtprävention entwickeln. Dies beinhaltet die Bestellung von Sucht- und Präventionsbeauftragten mit nachgewiesener Expertise und die Zusammenarbeit mit lokalen Suchtberatungsdiensten. Additionally, ein umfassendes Gesundheitskonzept ist erforderlich, um die Mitglieder der Anbauvereine während des Cannabisanbaus zu schützen. Das Gesetz setzt Höchstwerte für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln und Bioziden sowie Verpackungsmaterialien fest.

Jedes registrierte Vorstandsmitglied eines Anbauvereins muss ein Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als drei Monate ist. Die Räumlichkeiten der Anbauvereine müssen einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen einhalten.

Es ist entscheidend, dass die Anbauvereine robuste Konzepte für Jugendschutz und Suchtprävention entwickeln, was die Bestellung kompetenter Sucht- und Präventionsbeauftragter und die Zusammenarbeit mit lokalen Suchtberatungsdiensten beinhaltet. Angesichts der strengen Regelungen können nur Jugendliche mit einwandfreiem Leumund als registrierte Vorstandsmitglieder in diesen Vereinen dienen.

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