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106 Nicht-Staatsangehörige, die aus Sicherheitsgründen ausgewiesen wurden.

Die Landesregierung betrachtet jede Abschiebung einer gefährlichen Person als einen Schritt zur Erhöhung der Sicherheit. Dies ist jedoch nicht immer ein Mittel; viele der Abgeführten sind deutsche Staatsbürger.

Passagierflugzeuge heben vom Flughafen Düsseldorf ab.
Passagierflugzeuge heben vom Flughafen Düsseldorf ab.

Bedroher - 106 Nicht-Staatsangehörige, die aus Sicherheitsgründen ausgewiesen wurden.

Seit 2017 wurden in Nordrhein-Westfalen etwa 111 Personen, die als gefährlich oder sicherheitsrelevante betrachtet wurden, entfernt. Außerdem verließen fünf weitere freiwillig das Land. Diese Informationen wurden von der Landesregierung auf Anfrage der AfD (Alternative für Deutschland) veröffentlicht. Es ist jedoch nicht zwingend, dass Personen, die als gefährlich eingestuft werden, deportiert werden. Wenn es Probleme wie fehlende Reisedokumente, familiäre Bindungen, unerfüllte Ausreisepflichten oder keine Zustimmung des Staatsanwalts gibt, ist eine Deportation nicht möglich.

Die AfD fragte, warum nur fünf von den 464 Personen, die als gefährlich oder sicherheitsrelevante eingestuft wurden, in der ersten Hälfte des Jahres 2023 abgeschoben wurden. Der Innenminister von NRW (Nordrhein-Westfalen), Josefine Paul (Grüne), erklärte, dass 311 dieser Personen deutsche Staatsbürger sind und 18 bereits außerhalb Deutschlands leben, so dass eine Deportation für die meisten nicht möglich war.

Die Behörde erläuterte außerdem, dass viele mögliche Deportationen scheiterten aufgrund der genannten Probleme: fehlende Reisedokumente, rechtliche Hürden, familiäre Bindungen, unerfüllte Ausreisepflichten oder fehlende Zustimmung des Staatsanwalts. Trotz dieser Schwierigkeiten trägt die Deportation von Extremisten oder Terroristen aus dem Ausland jedoch wesentlich zum Risikoprävention bei.

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